Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Herr Palm: Entsprechend der Eigenbetriebsverordnung ist ein Vierteljahr vor Ende des lfd. Wirtschaftsjahres die Jahresabschlussprüfung zu beauftragen. Nach Beschluss in der SVV wird dem Landkreis als Prüfungsbehörde der Abschlussprüfer vorgeschlagen. Wiederholt wird das Büro Dr. Dornbach und Partner vorgeschlagen. Da es bisher einen kompetenten Eindruck hinterließ, soll die Konstellation nicht verändert werden.
Herr Gebauer fragt, ob die jährliche Beschlussfassung notwendig ist.
Herr Zuber: Der Beschluss ist notwendig, da die Aufgabe beim Landkreis liegt. Nach der Kommunalverfassung kann ein bestimmter Abschlussprüfer vorgeschlagen werden. Der jährliche Turnus ist einzuhalten.
Abstimmungsergebnis: 6/0/0 |
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