Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - Fragestunde für die Einwohner  

 
 
24. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Bildung und Soziales
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Kultur, Bildung und Soziales
Datum: Mo, 12.11.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:30 - 21:15
Raum: Sitzungsraum L203
Ort: Rathaus Lindenstraße 10-12, 03149 Forst (Lausitz)

Herr Dr. Jaehn richtet seine Frage an Herrn Zuber: Wurde ein Vertreter des Landesamtes für Soziales und Versorgung wegen der Einstufung des Behinderungsgrades eingeladen? Nach welchen Kriterien werden A/G-Bescheinigungen (mit Parkkarte) vergeben? Einige bekommen sie, andere nicht. Warum erfolgt oft Ablehnung?

 

Herr Zuber: Aufgrund der Anfrage im Ausschuss wurde das Landesamt eingeladen. Die Einladung wurde aber abgelehnt. Herr Zuber bittet Herrn Dr. Jaehn, in diesem individuellen Fall das Landesamt selbst anzuschreiben.

 

Frau Dreßler erwähnt, dass das Thema auch im Sozialausschuss des Landkreises behandelt wurde. Die Kritik von Herrn Dr. Jaehn ist berechtigt; denn im Bereich Cottbus werden viele Anträge für diese Bescheinigungen abgelehnt, obwohl sie die Kriterien erfüllen würden. Der Vertreter des Landesamtes für Soziales und Versorgung teilte mit, dass teilweise Ärzte nur eine Diagnose schreiben, aber diesen Sachverhalt nicht ausführlich darlegen. Das Landesamt kann die Frage der Stadtverordneten bzw. die Einladung in den Ausschuss nicht einfach ignorieren. Sie bittet um nochmalige Einladung.

 

Herr Zuber: Es gibt keinen Anspruch darauf, dass eine Landesbehörde einer Einladung der Stadtverordnetenversammlung zu folgen hat. Das Erscheinen beim Landkreis hat andere rechtliche Bezugspunkte. Aufgaben der Stadtverordnetenversammlung regeln sich aus der Kommunalverfassung, dies ist eine freiwillige Sache. Stadtverordnete können aber selbst an das Landesamt herantreten. Aus Sicht des Landesamtes ist die Entscheidung zu akzeptieren.

 

Herr Dr. Jaehn wird sich selbst an den Landtagsabgeordneten wenden, dem das Landesamt für Soziales und Versorgung untersteht.