Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt gemäß § 21 BbKWahlG in Verbindung mit § 8 BbgKWahlV, dass das Wahlgebiet der Stadt Forst (Lausitz) zur landesweiten allgemeinen Kommunalwahl am 26.05.2019 in einen Wahlkreis eingeteilt wird. Der Wahlkreis umfasst alle Wahlbezirke des Wahlgebietes der Stadt Forst (Lausitz).
Abstimmungsergebnis: 22/0/0, einstimmig, lt. Beschlussvorlage angenommen |
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