Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - Entwicklung des innerstädtischen Standortes Gubener Straße 10 als Kinder- und Jugendzentrum der Stadt Forst (Lausitz) hier: Bestätigung der Entwurfsplanung  

 
 
25. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Bildung und Soziales
TOP: Ö 7
Gremium: Ausschuss für Kultur, Bildung und Soziales
Datum: Mo, 28.01.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:30 - 21:20
Raum: Sitzungsraum L203
Ort: Rathaus Lindenstraße 10-12, 03149 Forst (Lausitz)
SVV/0656/2019 Entwicklung des innerstädtischen Standortes Gubener Straße 10 als Kinder- und Jugendzentrum der Stadt Forst (Lausitz)
hier: Bestätigung der Entwurfsplanung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Rennhak
Federführend:Fachbereich Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Handreck, Petra

Herr Zuber: Die Beschlussvorlage ist ein wichtiger Meilenstein zur Entwicklung des Standortes für die künftige Jugendarbeit. Im Januar 2017 erfolgte der Beschluss zur Konzentration von Jugendeinrichtungen an einem Standort und am 14.07.2017 wurde durch die Stadtverordnetenversammlung entschieden, das Gebäude in der Gubener Straße 10 künftig als Standort für die Kinder- und Jugendfreizeit zu entwickeln. Danach gab es eine weitere Standortanalyse der Gruppe Planwerk und eine intensive Beteiligung des Kinder- und Jugendbeirates mit Vor-Ort-Besichtigungen und Befragung an den Schulen zur Standortnutzung aus Sicht der Kinder und Jugendlichen. Dies ist in die weitere Entwicklung der Konzeption eingeflossen.

 

Das Objekt ist ein wichtiges historisches Gebäude in der Stadtgeschichte und seit 1974 als Jugendklubhaus bekannt und entwickelt worden.

 

Am 29.06.2018 wurde aufgrund der Machbarkeitsstudie von der Stadtverordnetenversammlung abschließend entschieden, die Entwicklung an diesem Standort fortzusetzen und die Verwaltung mit der Akquirierung von Fördermitteln sowie begleitend mit der Planung und Umsetzung zu beauftragen. Parallel dazu fiel die Entscheidung, dass der jetzige Betreiber des Schülerfreizeitzentrums (NIX e. V.) auch gleichzeitig der Betreiber für diese Kinder- und Jugendeinrichtung ist.

 

Nach erfolgreicher Antragstellung durch den FB Stadtentwicklung ging der Fördermittelbescheid am 03.12.2018 ein. Die Gesamtinvestitionssumme beträgt 1,6 Mio. €, davon sind 90 % Förderung aus dem entsprechenden Förderprogramm. Damit können weitere Schritte umgesetzt werden, u. a. die heute vorliegende Entwurfsplanung. In dieser Woche erfolgt die Feinabstimmung mit allen Partnern. Für verschiedene Mietverhältnisse im Objekt müssen andere Perspektiven besprochen werden, damit Baufreiheit geschaffen wird.

 

Frau Geisler ergänzt: Den Ausschussmitgliedern wurden umfangreiche Unterlagen zugesandt. An der Entwurfsplanung beteiligt wurden der NIX e. V. und der Kinder- und Jugendbeirat. Vorbesprochen sind bestimmte Baumaßnahmen mit dem Bauordnungsamt. Die Streckung der Fördermittel über 5 Jahre (Bescheid bis 2022) ist nicht im Sinne der Stadt. Trotz Kontaktaufnahme mit dem Landesamt wurden die beantragten 3 Jahre nicht befürwortet. Hier wird nach einer Lösung gesucht bzw. werden weitere Gespräche mit dem Landesamt geführt. Das Gesamtareal wurde bereits über das Sanierungsgebiet Nordstadt gefördert, deshalb dürfen während der Zweckbindungsfrist keine Änderungen erfolgen.

 

Frau Bandow und Frau Dreßler haben Bedenken, dass wieder Mehrkosten wie bei der Grundschule Keune entstehen.

 

Frau Geisler geht von einer realistischen Berechnung aus. Da ein kurzer Zeitraum zwischen Antragstellung und Fördermittelzuweisung liegt, sollten sich die Baukostensteigerungen geringer auswirken. Des Weiteren ist die Grobkostenschätzung vom Landesamt als Fördermittelgeber anhand der aktuellen Baupreise geprüft worden.

 

Herr Stenzel schätzt ein, dass 1,6 Mio. € Bauinvestitionen nicht ausreichen werden und wieder ein „Sparprogramm“ aufgelegt wird. Für die Jugendlichen muss ein Haus entstehen, in dem sie sich wohlfühlen. Hier sollte nicht an einem Euro gespart werden. Es ist beschämend, dass in der Stadtverordnetenversammlung dieses Haus von einer Partei abgelehnt wurde. Die Bundestagsabgeordneten Dr. Schulze und Frese sollten zwecks Unterstützung angesprochen werden.

 

Frau Fischer stellt fest, dass in der Entwurfsplanung keine Möglichkeit für eine Notfallversorgung bzw. Erste Hilfe enthalten ist.

 

Herr Zuber: Hier muss lt. Arbeitsstättenverordnung nachgearbeitet werden. Eine entsprechende Notausstattung wird vorhanden bzw. ein separater Raum sinnvoll sein.

 

Abstimmung Stadtverordnete:3/0/2

Abstimmung Sachkundige Einwohner: 4/0/2