Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Frau Taubenek stellte fest, dass die Mitglieder des Ausschusses form- und fristgemäß eingeladen wurden. Die Zeit, der Ort und die Tagesordnung zur Sitzung wurde form- und fristgemäß nach § 14 Absatz 4 der Hauptsatzung der Stadt Forst (Lausitz) öffentlich bekannt gemacht.
Es sind zurzeit die Vorsitzende, sowie weitere 7 Mitglieder des Ausschusses anwesend, der Haupt- und Wirtschaftsausschuss ist somit beschlussfähig. Weiter verwies sie auf den § 22 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg, in dem das Mitwirkungsverbot geregelt ist. |
||||||||||||||||||||||||||||||||