Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Herr Paeschke fragte nach den Gründen, warum der TOP 21, Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages, im nichtöffentlichen Teil beraten wird. Herr Handreck erklärte, dass es sich um eine Grundstücksangelegenheit handelt, die lt. Kommunalverfassung bzw. Hauptsatzung nichtöffentlich zu behandeln ist.
Es gab keine Zusätze bzw. Änderungswünsche. Demzufolge wurde nach der vorgelegten Tagesordnung verfahren.
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