Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - Grundsatzentscheidung zu den Verwaltungsstandorten der Stadt Forst (Lausitz)  

 
 
39. Sitzung des Ausschusses für Bau und Planung
TOP: Ö 8
Gremium: Ausschuss für Bau und Planung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 07.05.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:30 - 20:30
Raum: Sitzungsraum L203
Ort: Rathaus Lindenstraße 10-12, 03149 Forst (Lausitz)
SVV/0669/2019 Grundsatzentscheidung zu den Verwaltungsstandorten der Stadt Forst (Lausitz)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Zuber, Sven
Federführend:Bürgermeister Bearbeiter/-in: Zuber, Sven

Frau Korittke gab entsprechende Erläuterungen zur Vorlage.

 

Herr Lindner fragte nach, ob keine Angebote eingegangen sind, da das Objekt Cottbuser Straße 10 längere Zeit zum Verkauf stand. Dazu antwortete Frau Korittke, dass ein Angebot vorliegt.

 

Herr Auerswald wollte wissen, ob es richtig ist, dass für die Cottbuser Straße 10 eine 100-%-Förderung möglich ist. Dazu führte Frau Korittke aus, dass esr dieses einzelstehende, stadtbildprägende Denkmal einen besonderen Punkt in der Städtebauförderungsrichtlinie gibt, wonach eine 100-%-Förderung gewährt werden kann.

 

Herr Auerswald ist der Meinung, dass für die Herrichtung von Büros in der Promenade 9 sicherlich auch eine Förderung möglich ist, sodass dieses Objekt als Bürostandort für die Mitarbeiter der Cottbuser Straße 10 mit ausgebaut werden kann. Das Archiv ist auszu­gliedern und die Cottbuser Straße 10 könnte dann verkauft werden.

 

Frau Korittke wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass diese 100-%-Förderung nur für öffentliche Auftraggeber gilt.

 

Herr Auerswald ist der Meinung, dass sich die Stadt Forst (Lausitz) nicht drei Verwaltungs­standorte leisten kann. Er sprach dabei auch die hohen Betriebskosten an, die für die Unterhaltung der Standorte entstehen. Dem widersprach Frau Korittke, da der Ausbau der Promenade mit einer Kostenschätzung von ca. 1,41 Mio EUR zu Buche steht und die Betriebskosten gegenüber der Cottbuser Straße 10 identisch sind.

 

Herr Auerswald wird dieser Beschlussvorlage nicht zustimmen, zumal das Archiv ja sowieso ausgelagert werden soll. Frau Korittke verwies dann auf die Beschlusslage aus dem Jahr 2011.

 

Herr Lindner findet es nicht gut, so ein stadtbildprägendes Gebäude, wie es die Cottbuser Straße 10 ist, aufzugeben.


Abstimmungsergebnis Stadtverordnete: 3/2/1

Abstimmungsergebnis Sachkundige Einwohner: 0/0/1