Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Wahl des Ortsvorstehers/der Ortsvorsteherin des Ortsteiles Klein Jamno Herr Simmank erläuterte den Wahlvorgang. Die Wahl des Ortsvorstehers erfolgt nach den §§ 33, 39 und 40 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg. Gewählt wird geheim, allerdings können Abweichungen vor der jeweiligen Wahl einstimmig beschlossen werden. Die Mitglieder des Ortsbeirates Klein Jamno verständigten sich auf eine offene Wahl. Abstimmungsergebnis zur offenen Wahl: 3 Ja / 0 Nein, die Abstimmung war einstimmig, somit konnte eine offene Wahl durchgeführt werden.
Herr Simmank erläuterte, dass nach § 40 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg derjenige gewählt ist, der im ersten Wahlgang die Stimmen der Mehrheit der gesetzlichen Anzahl der Mitglieder des Ortsbeirates erhält.
Herr Simmank bat um Vorschläge.
Herr Simmank
Da Herr Simmank selbst zur Wahl stand, übergab er die Sitzungsleitung an die stellvertretende Wahlleiterin Frau Liebig.
Frau Liebig rief zur offenen Wahl zum Vorschlag Herr Bernd Simmank auf: 3 Ja / 0 Nein, Herr Bernd Simmank wurde somit einstimmig zum Ortsvorsteher des Ortsteiles Klein Jamno gewählt.
Frau Liebig fragte Herrn Bernd Simmank, ob er die Wahl annimmt. Herr Simmank erklärte, dass er die Wahl annimmt.
Die Anwesenden gratulierten Herrn Bernd Simmank zur Wahl zum Ortsvorsteher des Ortsteiles Klein Jamno und überreichten ihm einen Blumenstrauß. |
||||||||||||||||||||||||||||||||