Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Herr Jahrow erläuterte den Wahlvorgang. Die Wahl des Ortsvorstehers erfolgt nach den §§ 33, 39 und 40 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg. Gewählt wird geheim, allerdings könen Abweichungen vor der jeweiligen Wahl einstimmig beschlossen werden. Die Mitglieder des Ortsbeirates Briesnig verständigten sich auf eine offene Wahl. Abstimmungsergebnis zur offenen Wahl: 3 Ja / 0 Nein, die Abstimmung war einstimmig, somit konnte eine offene Wahl durchgeführt werden.
Herr Jahrow erläuterte, dass nach § 40 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg derjenige gewählt ist, der im ersten Wahlgang die Stimmen der Mehrheit der gesetzlichen Anzahl der Mitglieder des Ortsbeirates erhält.
Herr Jahrow bat um Vorschläge.
Herr Jahrow
Da Herr Jahrow selbst zur Wahl stand, übergab er die Sitzungsleitung an Frau Rattey.
Frau Rattey rief zur offenen Wahl zum Vorschlag Herr Steffen Jahrow auf: 3 Ja / 0 Nein, Herr Steffen Jahrow wurde somit einstimmig zum Ortsvorsteher des Ortsteiles Briesnig gewählt.
Frau Rattey fragte Herrn Steffen Jahrow, ob er die Wahl annimmt. Herr Jahrow erklärte, dass er die Wahl annimmt.
Die Anwesenden gratulierten Herrn Steffen Jahrow zur Wahl zum Ortsvorsteher des Ortsteiles Briesnig und überreichten ihm einen Rosenstrauß.
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