Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Frau Geisler informiert darüber, dass akuter Handlungsbedarf besteht, da mit der Maßnahme im Jahr 2001 begonnen werden soll. Die Vorplanung vom Landesbauamt Cottbus liegt vor. Die Grenzzollanlage wird völlig neu angeordnet und beinhaltet sowohl die deutschen als auch die polnischen Grenzdienste. Die Grenzzollanlage wird von einem 2 m hohen Zaun eingefasst. In diesem Bereich werden sich die Aufenthalts- und Abfertigungsgebäude, Pkw-Garagen, Heizhaus usw. befinden. Dieser Bereich wird als Sondergebiet “Grenzabfertigungsanlage” ausgewiesen.
Von dem Cottbuser Büro COPLAN wird diese Variante überarbeitet. Herr Baumhekel vom genannten Büro gibt kurze Erläuterungen.
Zulässig sind in diesem Bereich alle zur Grenzabfertigung benötigten Anlagen und Gebäude. Es wird eine offene Bauweise gewählt, funktionsbedingt kann auch eine geschlossene Bauweise möglich sein (z. B. Dienstgebäude). Außerhalb der Baugrenzen sind Stellplätze sowie Nebenanlagen (z. B. Versorgungsanlagen) zulässig. Das Gebiet hat eine Größe von 2,7 ha.
Herr Lindner dankt Herrn Baumhekel für die Ausführungen und bittet die Ausschussmitglieder um ihre Meinung.
Herr Röhrs sieht das Chaos in der Innenstadt perfekt, wenn bereits 2001 mit dem Bau des Grenzüberganges begonnen werden soll, aber erst im Jahr 2003 der Beginn zum Bau der Ortsumfahrung geplant ist.
Herr Baumhekel weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es sich um einen Grenzübergang für den Personenverkehr handelt und demnach die Innenstadt nicht zum Verkehrschaos gemacht wird.
Herr Menzel ist der Meinung, dass die Brückendiskussion schon mehrere Jahre andauert. Zu diesem Zeitpunkt gab es die Diskussion zur Ortsumfahrung noch nicht. Ihn interessiert vielmehr, warum so großflächig gebaut wird, wenn Polen in den nächsten Jahren der EU beitritt.
Dazu antwortet Herr Baumhekel, dass sämtliche Abfertigungsanlagen containerartig gebaut werden und nach dem EU-Beitritt von Polen mit geringem Aufwand rückgebaut werden können.
Herr Tischer ist der Meinung, dass Grenzübergang und Ortsumgehung zwei wichtige Themen sind, wobei die Anbindung des Grenzüberganges über die Gubener Chaussee auch ohne Ortsumgehung möglich sein müsste.
Herr Menzel fragt in diesem Zusammenhang an, welche finanziellen Mittel für den Ausbau der hinteren Gubener Straße (Entfernung der Schienen) zur Verfügung stehen.
Darauf antwortet Herr Goldschmidt, dass die Gubener Straße über das Programm INTERREG II abgelehnt wurde. Die Verwaltung bemüht sich jedoch weiter, nach Möglichkeit über das Programm INTERREG IIIa an finanzielle Mittel zu kommen. Die Aussichten sind jedoch gering.
Abstimmungsergebnis Stadtverordnete: 6/0/0 Abstimmungsergebnis Sachkundige Einwohner: 3/0/0 |
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