Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Zur Entgegennahme der Verpflichtung gemäß § 30 in Verbindung mit § 31 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg bat Frau Reuter die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung, sich vom Platz zu erheben und folgende Verpflichtungsformel nachzusprechen:
„Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen wahrnehme, das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und die Verfassung des Landes Brandenburg und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle der Stadt Forst (Lausitz) erfüllen werde.“ |
||||||||||||||||||||||||||||||||