Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Herr Winkelmann fragt an, wie es sein kann, dass bereits Messpunkte für die Ortsumfahrung festgelegt werden, obwohl zu diesem Thema noch keine Klarheit besteht.
Dazu antwortet Herr Goldschmidt, dass analog des Bebauungsplanes ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt wird. Dieses muss in einem abgegrenzten Raum stattfinden. Dazu sind entsprechende Aktenunterlagen notwendig. Es wird also noch keine ingenieurtechnische Vermessung durchgeführt, sondern nur die Lage im Raum aufgenommen. Danach wird ein Lageplan erstellt. Aufgrund der schwierigen Topografie im Außenbereich sind bereits viele Vermessungsarbeiten im Vorfeld notwendig. Auf der Grundlage des dann vorhandenen Aktenmaterials werden die Untersuchungen und Auswertungen vom beauftragten Ingenieurbüro durchgeführt.
Herr Goldschmidt führte weiter aus, dass ein Planfeststellungsverfahren wie eine Straßenplanung ist. Jedoch gibt es bei einer Ortsumgehung einen Unterschied. Hierbei werden die Dinge der Stadtplanung nachhaltig beeinträchtigt. Anbindung und Anbindepunkt bei städtischen Straßen sind von der Stadt zu benennen. Es muss ein Umstufungsprogramm der kreislichen und städtischen Straßen geben. Die Unterschrift der Stadt ist auf diesem Vertrag nötig. Durch das Land wird keine Umgehungsstraße gebaut, so lange diese Fragen nicht geklärt sind.
Herr Kliche befürchtet, dass, wenn wir mit der Vorzugsvariante 1a des BSBA nicht mitgehen, der Bau der Ortsumgehung noch weiter nach hinten verschoben wird, da bereits die Variante 1a an letzter Stelle der Prioritätenliste steht.
Herr Goldschmidt bittet darum, diese konkreten Fragen am 08.12.2000 dem Vertreter des BSBA in der Stadtverordnetenversammlung zu stellen.
In diesem Zusammenhang weist Herr Kliche darauf hin, dass aufgrund der großen Bürgerresonanz zu dieser Problematik der Tagesordnungspunkt möglichst an den Anfang der Sitzung gesetzt werden sollte.
Herr Tischer fragt an, nachdem die Straßen Sandweg, Dünenweg und Krummer Weg in die Zone 30 eingestuft wurden, auch den Weißagker Weg mit dieser Geschwindigkeitsbegrenzung zu versehen. Die Verwaltung prüft. |
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