Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Herr Habertag erläuterte den Wahlvorgang. Die Wahl des Ortsvorstehers erfolgt nach den §§ 33, 39 und 40 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg. Gewählt wird geheim, allerdings könen Abweichungen vor der jeweiligen Wahl einstimmig beschlossen werden. Die Mitglieder des Ortsbeirates Groß Bademeusel verständigten sich auf eine offene Wahl. Abstimmungsergebnis zur offenen Wahl: 3 Ja / 0 Nein, die Abstimmung war einstimmig, somit konnte eine offene Wahl durchgeführt werden.
Herr Habertag erläuterte, dass nach § 40 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg derjenige gewählt ist, der im ersten Wahlgang die Stimmen der Mehrheit der gesetzlichen Anzahl der Mitglieder des Ortsbeirates erhält.
Herr Habertag bat um Vorschläge.
Herr René Müller
Herr Habertag rief zur offenen Wahl zum Vorschlag Herr René Müller auf. Abstimmungsergebnis: 3/0/0 Somit wurde Herr Müller einstimmig als Ortsvorsteher des Ortsteiles Groß Bademeusel gewählt.
Herr Habertag fragte Herrn René Müller, ob er die Wahl annimmt. Herr Müller erklärte, dass er die Wahl annimmt.
Die Anwesenden gratulierten Herrn René Müller zur Wahl als Ortsvorsteher des Ortsteiles Groß Bademeusel und überreichten ihm einen Blumenstrauß.
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