Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Zur Entgegennahme der Verpfichtung bat Frau Liebig Herrn Müller, sich vom Platz zu erheben und gemäß § 30 i. V. m. § 31 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg folgende Verpflichtungsformel nachzusprechen:
„Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen wahrnehmen, das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und die Verfassung des Landes Brandenburg und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle der Stadt Forst (Lausitz) und des Ortsteiles Groß Bademeusel erfüllen werde.“
Die Verpflichtung wurde per Handschlag zum Ausdruck gebracht.
Der neu gewählte Ortsvorsteher, Herr René Müller, übernahm nun die Sitzungsleitung.
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