Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Alle anwesenden Sachkunden Einwohner verpflichten sich nach §§ 21,22 und 23 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg, dass sie Ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen wahrnehmen, das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und die Verfassung des Landes Brandenburg und die Gesetze beachten und ihre Pflichten zum Wohle der Stadt Forst (Lausitz) erfüllen werden.
Die Verpflichtungserklärung wurde gemeinsam gesprochen. |
||||||||||||||||||||||||||||||||