Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - Feststellung des Jahresabschlusses 2018 des Eigenbetriebes „Städtische Abwasserbeseitigung Forst (Lausitz)“ und Verwendung des Ergebnisses  

 
 
1. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Ordnung und Sicherheit
TOP: Ö 9
Gremium: Ausschuss für Finanzen, Ordnung und Sicherheit
Datum: Mo, 02.09.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:30 - 21:35
Raum: Sitzungsraum L203
Ort: Rathaus Lindenstraße 10-12, 03149 Forst (Lausitz)
SVV/0036/2019 Feststellung des Jahresabschlusses 2018 des Eigenbetriebes „Städtische Abwasserbeseitigung Forst (Lausitz)“ und Verwendung des Ergebnisses
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Smoller, Elisabeth
Federführend:Eigenbetrieb Städtische Abwasserbeseitigung Forst (Lausitz) Bearbeiter/-in: Balke, Katrin

Herr Handreck informiert allgemein zum Eigenbetrieb Städtische Abwasserbeseitigung Forst (Lausitz) und erläutert den Jahresabschluss 2018. Jede Fraktion (der Fraktionsvorsitzende) hat aus Kostengründen nur einen umfangreichen Bericht der Wirtschaftsprüfer erhalten. Die Wirtschaftsprüfer sind für den Haupt- und Wirtschaftsauschuss als Werksausschuss (HWA) eingeladen, sie stehen dann für Fragen persönlich zur Verfügung.

 

Frau Reuter gibt den Hinweis das die aktuelle externe Vergabe an die Firma Lidzba auch sehr kostenintensiv ist, eine andere Verfahrensweise könnte auch geprüft werden.

Herr Handreck erläutert dazu, dass es vor der Neuvergabe an die Firma Lidzba zum 01.01.2019 eine öffentliche Ausschreibung gab und auch eine Eigenkalkulation (eigene Leistungserbringung)r die dezentrale Entsorgung erfolgt ist. Auf Grund der gestiegenen Kosten ist über eine eigene Lösung im Haus auch nachgedacht worden. Dazu ist immer die Notwendigkeit eines Fahrzeuges, Personal und Disposition zu berücksichtigen. Vor einer Neuvergabe im Jahr 2020 wird alles wieder auf den Prüfstand gestellt.

 

Herr Engwicht fragt, ob in den Rückstellungen die aktuell anhängenden Verfahren des Eigenbetriebes Städtische Abwasserbeseitigung berücksichtigt sind?

Herr Handreck informiert über die Verfahrensweise der Kanalbenutzungsgebühren in der Stadt Forst (Lausitz). r die Widersprüche und Klageverfahren die zu den Gebührenbescheiden der Jahre 2017/2018 eingegangen sind, wurden anteilige Rückstellungen gebildet.

 

Herr Engwicht fragt, ob sich der Eigenbetrieb in diesen Fällen in der rechtlichen Rechtsposition sieht?

Diese Frage beantwortet Herr Handreck grundsätzlich mit ja. und verweist auf den Satzungsbeschluss aus 2017, darüber hinaus steht es jedem Abgabepflichtigen offen, den Rechtsweg zu bestreiten.


Der Ausschuss für Finanzen, Ordnung und Sicherheit empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) gemäß § 6 Abs. 1 Pkt. 6 der

Betriebssatzung:

Der Jahresabschluss des Eigenbetriebes „Städtische Abwasserbeseitigung Forst (Lausitz)“ vom 31.12.2018 wird in der vorgelegten Form mit einer Bilanzsumme von 41.903.478,31 Euro festgestellt. Der Jahresgewinn von 174.403,29 Euro wird in Höhe von 68.808,17 Euro mit dem Verlustvortrag verrechnet und in Höhe von 105.595,12 Euro in die Gewinnrücklage eingestellt, zu beschließen.


Abstimmung Stadtverordnete:5 / 0 / 1

Abstimmung Sachkundige Einwohner:4 / 0 / 1