Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Herr Kostrewa stellte fest, dass die Ausschussmitglieder ordnungsgemäß eingeladen wurden und der Ausschuss beschlussfähig ist.
Gleichzeitig wies er auf den § 22 der Kommunalverfassung hin, der das Mitwirkungsverbot regelt. |
||||||||||||||||||||||||||||||||