Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Frau Taubenek stellte fest, dass die Mitglieder des Ausschusses form- und fristgemäß nach der Geschäftsordnung für die Stadtverordnetenversammlung und deren Ausschüsse eingeladen wurden. Die Zeit, der Ort und die Tagesordnung zur Sondersitzung des HWA wurden form- und fristgemäß nach § 14 Absatz 4 der Hauptsatzung der Stadt Forst (Lausitz) öffentlich bekannt gemacht. Es sind zurzeit die Vorsitzende sowie weitere 6 Mitglieder anwesend, der Haupt- und Wirtschaftsausschuss ist somit beschlussfähig. Frau Taubenek verwies auf den § 22 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg, in dem das Mitwirkungsverbot geregelt ist. |
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