Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Herr Kolm, dass an Lebensjahren älteste, nicht verhinderte Mitglied des Ortsbeirates, begrüße die Mitglieder des Ortsbeirates, die Einwohner unseres Ortsteiles sowie die Mitarbeiterinnen der Verwaltung der Stadt Forst (Lausitz). Laut § 37 Abs. 3 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg vom 18. Dezember 2007 war Herr Kolmmit der Eröffnung und Leitung der Sitzung bis zur Wahl des neuen Ortsvorstehers beauftragt. |
||||||||||||||||||||||||||||||||