Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Die Wahl des Ortsvorstehers erfolgte nach den § 33, 39 und 40 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg. Gewählt wird geheim. Allerdings können Abweichungen vor der jeweiligen Wahl einstimmig beschlossen werden, d.h. es kann mit einem einstimmigen Beschluss eine offenen Wahl durchgeführt werden. Herr Kolm bat die Mitglieder der OB um das Handzeichen, wenn sie mit der offenen Wahl einverstanden sind.
Abstimmungsergebnis: ....3......JA / .......0.....NEIN
Mit dem einstimmigen Ergebnis wurde die offenen Wahl durchgeführt.
Gewählt ist nach § 40 der Kommunalverfassung derjenige, der im ersten Wahlgang die Stimmen der Mehrheit der gesetzlichen Anzahl der Mitglieder des Ortsbeirates erhält. Herr Kolm bat um Vorschläge.
Vorgeschlagen wurde Herr Kolm.
Zur Wahlhandlung übergab Herr Kolm die Sitzungsleitung an die stellv. Wahlleiterin Frau Liebig.
Frau Liebig rief den Wahlvorschlag Herrn Kolm zur Abstimmung auf: Abstimmungsergebnis: 3/0, Frau Liebig stelle fest, dass Herr Frank Kolm im ersten Wahlgang die Stimmen der Mehrheit der gesetzlichen Anzahl der Mitglieder des Ortsbeirates erhalten hat.
Sie fragte Herrn Kolm, ob er die Wahl annimmt. Herr Kolm sagte: „Ich nehme die Wahl an.“ Der stellvertretende Bürgermeister, Herr Handreck gratulierte Herrn Kolm zur Wahl zum Ortsvorsteher des Ortsteiles Bohrau, wünschte viel Erfolg und übergab einen Blumenstrauß.
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