Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - Information zur Schulsozialarbeit an den städtischen Grundschulen  

 
 
2. Sitzung des Ausschusses für Bildung, Soziales und Sport
TOP: Ö 7
Gremium: Ausschuss für Bildung, Soziales und Sport
Datum: Mo, 28.10.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:30 - 22:00
Raum: Sitzungsraum L203
Ort: Rathaus Lindenstraße 10-12, 03149 Forst (Lausitz)

Herr Zuber begrüßt vom Landkreis Spree-Neiße den Dezernenten für Soziales, Gesundheit, Jugend, Bildung und Kultur, Herrn Koch, und die Jugendamtsleiterin, Frau Ullrich. Das Thema wurde nochmals auf die heutige Tagesordnung gesetzt, um den Ausschussmitgliedern den aktuellen Stand zu vermitteln. Nach der letzten Ausschusssitzung gab es Schriftverkehr mit Herrn Koch und ein Antwortschreiben. Herr Koch hatte darum gebeten, den Standpunkt des Landkreises zur Thematik im Ausschuss zu erläutern.

 

Einleitend stellt Herr Zuber den Standpunkt der Stadt Forst (Lausitz) dar, insbesondere auch bezogen auf die Anfragen der SPD-Fraktion in Vorbereitung dieses Ausschusses: Er erläutert anhand seiner Präsentation ausführlich die Gesamtaufwendungen 2019 für die Jugend- und Sozialarbeit, die einzelnen Träger der Jugend- und Sozialarbeit, die Verteilung auf verschiedene Einrichtungen sowie die zugeordneten haushaltsrelevanten Stellenanteile. Herr Zuber übergibt den Ausschussmitgliedern eine Übersicht der Kostendifferenzierung nach Stellen und Trägern für die Haushaltsjahre 2018 und 2019.

 

Der komplette Bereich Jugendarbeit und ein Teil der Schulsozialarbeit werden durch den NIX e. V. als Vertragspartner durchgeführt (Jugendkoordination, Jugendklub Waggon, Schülerfreizeitzentrum, Oberschule und Schulprojekt). Das Paul Gerhardt Werk deckt als Vertragspartner den Bereich der Familienarbeit ab. Die Stadt selbst ist Träger der Schulsozialarbeit in den Grundschulen.

 

Der Landkreis finanziert auch direkt andere Partner in Forst (Privatinitiativen, kirchliche Einrichtungen, Sportvereine, Park 7). In der Haushaltsplanung 2020 nicht vorgesehen ist Streetwork. Die Stadt würde gern das Modell der Schulsozialarbeit auf den Kita-Bereich als Unterstützung der ErzieherInnen ausweiten. Es gibt eine Anfrage des jetzigen Vereins Park 7 zur finanziellen Förderung. Dieses Thema sollte nochmals diskutiert werden. Die Finanzierung des NIX e. V. deckt keine tarifgerechte Bezahlung. Deshalb stellt die Stadt zusätzliche Haushaltsmittel zur Verfügung. 

 

Herr Zuber leitet nun zum Thema Schulsozialarbeit über, hier ist die Stadt für die städtischen Grundschulen Mitte, Nordstadt und Keune verantwortlich. Er verweist auf die Informationsvorlage der Kreisverwaltung an den Kreistag von Nov. 2017 zur Finanzausstattung im Schulbereich mit 1,5 Stelle GS Mitte, 0,5 Stelle GS Keune und 1,5 Stelle Nordstadt (insgesamt 3,5 Stellen für die Grundschulstandorte). Dies war Basis für die vertraglichen Vereinbarungen vom 11.12.2017, welche sich dann vom Stellenumfang her noch etwas anders darstellten. Herr Zuber erläutert die zeitliche Abfolge anhand seiner Präsentation. Am 06.02.2018 gab es im Unterausschuss Jugendhilfeplanung von der zuständigen Mitarbeiterin den Hinweis, dass die Verträge quantitative Unkorrektheiten enthalten und eine Nachsteuerung notwendig ist. Die Stadt wurde im Gesprächstermin am 28.05.2019 von Herrn Koch und Frau Ullrich darüber informiert. Mit Schreiben der Kreisverwaltung vom 26.06.2019 wurden dann die Verträge zum 31.12.2019 gekündigt. Zurzeit sind keine neuen Verträge abgeschlossen. Entsprechend des Antrages im Ausschuss vom 26.08.2019 wandte sich die Stadt mit Schreiben vom 29.08.2019 an den Landkreis, Herrn Koch. Das Antwortschreiben vom 18.09.2019 wird in der heutigen Sitzung an die Ausschussmitglieder verteilt.

 

Die Stadt Forst (Lausitz) wird keine Abstriche in der Schulsozialarbeit zulassen. Wenn eine geringere Finanzausstattung des Landkreisesr die Schulsozialarbeiter erfolgt, wird die Stadt 2020 mehr Haushaltsmittel einstellen, um diese Lücke zu schließen. Er hofft, dass die Stadtverordneten dies mittragen werden.

 

Herr Koch vermittelt den Standpunkt des Landkreises:

Er würdigt das Engagement der Stadt für die Schulsozialarbeit. Die Beschlussvorlage 260 vom 19.06.2017 bindet den Landkreis, für wie viele Stellen wie viel Geld auszugeben ist. Die Stellenanzahl und die Höhe der finanziellen Mittel werden vom Jugendhilfeausschuss festgelegt. Der Beschluss wurde durch die Verwaltung umgesetzt, führte aber zur Ungleichbehandlung; denn das Gymnasium hatte keine Schulsozialarbeit. Aus Sicht des Jugendhilfeausschusses ist es gleichberechtigt mit allen anderen Schulen zu fördern. Damit das Gymnasium eine Förderung erhält, mussten bei den drei Grundschulen Veränderungen vorgenommen werden (Stellenstreichung). Im Gespräch mit der Stadt Forst (Lausitz) konnte keine Übereinstimmung erzielt werden. Deshalb erfolgte die Vertragskündigung. Gesagt wurde aber, dass die Schulsozialarbeit und die Förderung grundsätzlich nicht in Frage stehen, es wird aber eine Neuregelung bei der Stellenverteilung geben (halbe Stellen für 3 Grundschulen, je 1 Stelle für Gymnasium und Oberschule). Der Landkreis unterstützt die Schulsozialarbeit, ist aber an den Beschluss gebunden.

 

Die Ausschussmitglieder diskutieren heftig. Sie gehen mit der Stellenkorrektur des Landkreises nicht konform, da sie zu Lasten des städtischen Haushalts geht, wenn der Standard in der Schulsozialarbeit beibehalten werden soll.

 

Frau Dreßler weist darauf hin, dass der Jugendhilfeausschuss nicht nur die Stadt Forst, sondern den gesamten Landkreis Spree-Neiße betrachten muss und bittet die Ausschussmitglieder, an der Sitzung dieses Fachausschusses teilzunehmen, um selbst ein Meinungsbild zu erhalten.

 

Frau Ullrich: Die Schulsozialarbeit basiert auf einer Richtlinie des Landes Brandenburg. Als Bemessungsgrundlage der Stellenanteile weist das Land ein Alter für Kinder von 10 - 18 Jahre aus und kommt damit auf eine Sollstellenzahl für den Landkreis SPN im Rahmen der Schulsozialarbeit von 17 vollen Stellen. Der Landkreis hat gemeinsam mit den Kommunen die Entscheidung getroffen, über den festgesetzten Standard des Landes hinauszugehen und sich für 22 Vollzeitstellen zu engagieren. Es wird nicht nur das Alter von 10 - 18, sondern bereits ab Grundschulalter berücksichtigt. Die Stadt Forst hat 2 Jahre einen höheren Anteil finanziert bekommen, als sie eigentlich gemäß dem Beschluss des Jugendhilfeausschusses hätte erhalten können. Wie es 2017 dazu kam, ist aufgrund der Aktenlage nicht nachvollziehbar. Für die Vergangenheit kann dies nicht mehr geändert werden, aber wenn man es bemerkt, ist eine Korrektur notwendig, die jetzt erfolgt.

 

Die Schulleiterin Frau Foerster meldet sich zu Wort. Herr Rother bittet die Ausschussmitglieder um Abstimmung, damit Frau Foerster Rederecht erhält.

 

Abstimmung Stadtverordnete:7/0/0

Abstimmung Sachkundige Einwohner: 7/0/0

 

Frau Foerster ist seit 2017 Schulleiterin an der Grundschule Keune. Sie hat ein Konzept „Schule für gemeinsames Lernen“ erarbeitet, in dem r die Genehmigung des Ministeriums auch dargestellt werden musste, welche Grundlagen der Schulträger für die Schulsozialarbeit zu schaffen hat. 2018 wurde die Genehmigung erteilt. Der Schulträger war in der Verantwortung, der Grundschule Keune als „Schule für gemeinsames Lernen“ eine Stelle Schulsozialarbeit zur Verfügung zu stellen. 2017 ist unter Herrn Kostrewa etwas schief gelaufen. Zwecks Lösungsfindung sprach sie beim Landkreis vor. Frau Foerster zweifelt an, dass es gut durchdacht ist, dem Gymnasium eine volle Stelle zur Verfügung zu stellen und trotz vieler Problemkinder den Grundschulen nur 0,5 Stellen.

 

Herr Koch möchte sich nicht auf diese Abwägung zwischen Gymnasium und Grundschulen  einlassen. Es ist schwierig, das eine gegen das andere aufzurechnen. Alle Schulen brauchen Schulsozialarbeit.

 

Herr Stenzel: Der Fehler entstand nicht bei der Stadt. Wenn das Gymnasium vergessen wurde, hat der Landkreis die fehlenden Stellenanteile aus eigenen Haushaltsmitteln zu finanzieren. Einsparung bei Kindern ist nicht richtig.

 

Frau Ullrich: Schuldzuweisungen helfen jetzt nicht. Der Beschluss beinhaltet die entsprechenden Stellen Schulsozialarbeit für Schulen in öffentlicher Trägerschaft (Grundschulen, Oberschule und Gymnasium) und der Landkreis wird ihn ab 2020 umsetzen. Laut Berechnungsgrundlage gibt es eine volle Stelle für 400 Schüler, aber auch viele Grundschulen unter 200 Kindern, die keinen Anspruch auf eine halbe Stelle hätten. Der Landkreis hat sich mit den Kommunen bewusst dafür entschieden, an jeder Grundschule mindestens eine halbe Stelle vorzuhalten. Sie versteht den Unmut der Ausschussmitglieder. Der Landkreis ist aber an den Beschluss des Jugendhilfeausschusses gebunden.

 

Die Ausschussmitglieder äern sich, dass ein neuer Beschluss des Jugendhilfeausschusses notwendig ist; denn sonst gibt es keine Chance auf Veränderung. Die Problematik bzw. die heutige Debatte sollte in die Haushaltsdiskussion des Landkreises einfließen, um im neuen Haushalt die Stellenplanung zu verändern. Grundschulkinder gehen später zur Oberschule oder zum Gymnasium über, wo es ganz andere Probleme gibt. Sie  brauchen mindestens eine Stelle Schulsozialarbeit mit Fachkompetenz, um für die weiterführenden Schulen gestärkt zu sein. In Statistiken wird Forst als Suchtzentrum eingeschätzt und der erhöhte Stellenbedarf auch deshalb notwendig, was an den Jugendhilfeausschuss weiterzugeben ist.        

 

Frau Ullrich: Der Landkreis hat alle Gemeinden und Kommunen des Landkreises im Blick zu haben. Der Stadt Forst steht es frei, wenn sie der Meinung ist, dass der Jugendhilfeausschuss etwas nicht berücksichtigt hat, darüber hinaus die Schulsozialarbeit mit einem höheren Anteil zu fördern. So wie hier für die Grundschulen argumentiert wird, argumentieren andere für Oberschulen und Gymnasien.

 

Herr Zuber: Unschlüssig ist bei der Berechnung, dass eine Grundschule, die doppelt so viele Kinder hat wie Keune, vom Rechenansatz her dieselbe Ausstattung (0,5 Stelle) bekommen soll. Im Landkreis gibt es unterschiedliche Ausstattungen der Grundschulen (Guben 0,7, Döbern-Land, Spremberg und Peitz 1,0 und Welzow 0,8). Hinzu kommt, dass es Forst in Bezug auf die Sozialstrukturen besonders schwer hat. Deshalb ist der pauschale Ansatz für die Forster Grundschulen mit 0,5 nicht richtig. Wenn man sich jetzt äert, dass die Stadt als Schulträger mehr beschließen kann, dann gilt das auch für den Landkreis Spree-Neiße. Die Stadt investiert sehr viel Geld, um einen Mindeststandard zu halten, was man auch von anderen Behörden erwarten kann. Die Situation ist grundsätzlich nicht zufriedenstellend.

 

Herr Koch: Die angegebenen Zahlen sind wie Forst Städte, die über 0,5-Stellen finanzieren. Für die Verwaltung des Landkreises ist der Beschluss vom 19.06.2017 bindend.

 

Im Ergebnis der umfangreichen Diskussion wird folgender Antrag formuliert: Herr Zuber erhält den Auftrag, ein Schreiben an den Vorsitzenden des Jugendhilfeausschusses zu richten, damit dieses Thema auf die Tagesordnung des chsten Ausschusses gesetzt wird.

 

Abstimmung Stadtverordnete:7/0/0

Abstimmung Sachkundige Einwohner: 7/0/0

 

Frau Sonntag bittet alle Vertreter der Fraktionen, diese Problematik mitzunehmen, um auch aufgrund der Sonderstellung von Forst eine andere Entscheidung des Jugendhilfeausschusses zu erwirken.