Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
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Frau Sonntag fragt, ob laut Betriebssatzung die Stelle des zweiten Werkleiters besetzt werden muss oder auch vakant sein kann. Herr Zuber: Nach der Betriebssatzung muss die zweite Stelle besetzt werden. Sie kann hauptamtlich mit Darstellung der finanziellen Auswirkungen oder ehrenamtlich mit monatlicher Entschädigung entsprechend der Entschädigungssatzung besetzt werden.
Herr Schilensky: Ist das Ehrenamt befristet oder kann auch eine Festeinstellung erfolgen? Herr Zuber: Das jetzige Modell und die Strategie des Eigenbetriebes geht grundsätzlich und analog zum Eigenbetrieb Abwasser von einer hauptamtlichen und einer ehrenamtlichen Stelle aus.
Abstimmungsergebnis: 5/0/0 |
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