Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - Jahresabschluss 2018 sowie Gesamtentlastung der Bürgermeisterin bzw. des allgemeinen Stellvertreters  

 
 
3. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung
TOP: Ö 19
Gremium: Stadtverordnetenversammlung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Fr, 06.12.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:00 - 20:50
Raum: Ratssaal
Ort: Rathaus Lindenstraße 10-12, 03149 Forst (Lausitz)
SVV/0052/2019 Jahresabschluss 2018 sowie Gesamtentlastung der Bürgermeisterin bzw. des allgemeinen Stellvertreters
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Hapke, Anne
Federführend:Fachbereich Finanzen Bearbeiter/-in: Balke, Katrin

Die Leiterin des Rechnungsprüfungsamtes, Frau Monika Langhammer, gab einen umfassenden Bericht zur Prüfung.

Auf Bitte von Herrn Auerswald wird die Dokumentation der Niederschrift beigefügt.

Herr Hay kündigte an, dass sich die AfD-Fraktion enthalten wird, da die Zeit zu knapp war die Jahresrechnung vollständig zu prüfen.

Herr Kostrewa richtete seinen Dank an den gesamten Finanzbereich.


Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 82 Absatz 4 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) den geprüften Jahresabschluss der Stadt Forst (Lausitz) für das Haushaltsjahr 2018

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) erteilt der Bürgermeisterin der Stadt Forst (Lausitz) bzw. dem allgemeinen Stellvertreter entsprechend § 82 Absatz 4 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) die Entlastung für das Haushaltsjahr 2018.

 


Abstimmungsergebnis zu Beschlussvorschlag 1:

  1. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 82 Absatz 4 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) den geprüften Jahresabschluss der Stadt Forst (Lausitz) für das Haushaltsjahr 2018

Abstimmungsergebnis: 21/0/6, einstimmig, lt. Beschlussvorschlag 1 angenommen

 

Abstimmungsergebnis zu Beschlussvorschlag 2:

  1. Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) erteilt der Bürgermeisterin der Stadt Forst (Lausitz) bzw. dem allgemeinen Stellvertreter entsprechend § 82 Absatz 4 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) die Entlastung für das Haushaltsjahr 2018.

Abstimmungsergebnis: 19/0/7, einstimmig, lt. Beschlussvorschlag 2 angenommen