Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Die Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung, Frau Daniela Reuter stellte fest, dass die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) form- und fristgemäß eingeladen wurden. Die Zeit, der Ort und die Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung wurden form- und fristgemäß nach § 15 Absatz 4 der Hauptsatzung der Stadt Forst (Lausitz) öffentlich bekannt gemacht. Es sind zur Zeit die Bürgermeisterin sowie 27 Stadtverordnete anwesend, die Stadtverordnetenversammlung ist somit beschlussfähig. Frau Reuter verwies auf den § 22 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg, in dem das Mitwirkungsverbot geregelt ist. |
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