Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - Information zu den Anfragen der Grundstückseigentümer des Grabenweges  

 
 
8. Sitzung des Ausschusses für Bauen und Vergabe2100
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Bauen und Vergabe
Datum: Do, 13.02.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:30 - 21:00
Raum: Sitzungsraum L203
Ort: Rathaus Lindenstraße 10-12, 03149 Forst (Lausitz)

Frau Jahnke machte nachfolgende Ausführungen zum Grabenweg.

 

Zunächst erläuterte sie die Grundsätze einer Straßenbauplanung. Hier ist die Lage der Straße im Gesamtstraßennetz sowie die Kategorie zu bestimmen. Beim Grabenweg handelt es sich um eine Anliegerstraße, zwischen der Triebeler Straße und dem Forstweg. Im Februar 2019 wurde eine Verkehrszählung durchgeführt. Diese ergab, dass ca. 500 Kfz pro Tag den Grabenweg passieren. Es ist weiter zu prüfen, welche Verkehrsarten (Fußnger, Radfahrer, Kfz, ruhender Verkehr) in der Straße vorkommen. Welche Teileinrichtungen müssen berücksichtigt werden (Fahrbahn, Gehweg, Oberflächenentwässerung, Beleuchtung). Es gab auch einen vor-Ort-Termin. Dabei wurde entschieden, den Grabenweg als Zone 30 zu ertüchtigen. Der Begegnungsfall Pkw/Lkw bei einer Straßenbreite von 4,75 m ist bei geminderter Geschwindigkeit möglich. Auch das Parken re auf der Straße möglich. In diesem Zusammenhang wurde wegen des in der Örtlichkeit festgestellten erhöhten Parkaufkommens zwischen der Triebeler Straße bis ca. Grundstück Nr. 14 entschieden, die Fahrbahn um 0,75 m zu verbreitern. Dazu soll auf einer Straßenseite ein befestigter Seitenstreifen mit Betonpflaster sowie ein Bankett errichtet werden. Der Radverkehr wird in der Zone 30 mit auf der Fahrbahn abgewickelt. Das Radfahreraufkommen und das Fußngeraufkommen sind sehr gering. Aus diesem Grund hat sich die Verwaltung für einen einseitigen Gehweg entschieden. Dieser soll auf der südlichen Straßenseite errichtet werden, da hier mehrgeschossiger Wohnungsbau sowie eine Kindertageseinrichtung vorhanden sind. Die Oberflächenentwässerung wurde entsprechend geprüft und soll direkt dem Wasserhaushalt wieder zugeführt werden. Hier war zu prüfen, ob eine Versickerung möglich ist, was sich bestätigt hat. In einer Grünfläche (ca. 2 m breiter Streifen) soll das Wasser versickern. Dafür wird eine wasserrechtliche Genehmigung erforderlich. Die Versickerung im unbefestigten Seitenstreifen ist gegenüber der Straßenentwässerung mittels geschlossener Rohrleitung die preiswerteste Lösung.

 

Herr Richter kommt um 18.50 Uhr zur Ausschusssitzung.

 

Bezüglich der Straßenbeleuchtung wurde erläutert, dass sich diese momentan der Strom- Freileitung der NFL befindet. Diese wird rückgebaut und die Stromkabel erdverlegt. In diesem Zusammenhang muss die Straßenbeleuchtung nach einer lichttechnischen Berechnung neu hergestellt werden.Für den Straßenabschnitt zwischen Grabenweg und Buschweg muss wegen des nicht realisierbaren Gehwees der Fußngerverkehr auf der Fahrbahn bei der Beleuchtungsbemessung berücksichtigt werden.

 

Dieser Teil der Straße hat nur eine öffentliche Breite zwischen 4,20 und 5,00 m. Zunächst wird die Fahrbahn als Mischverkehrsfläche realisiert. Das Verkehrsaufkommen beschränkt sich nach Prüfung überwiegend auf die Anwohner in diesem Stich. Seitens der Planer wurde vorgeschlagen, die Straße in 3,75 m auszubauen. Von den Bürgern wird eine Ausbaubreite von 3,00 m vorgeschlagen. Hier gibt die Verwaltung zu bedenken, dass in eine 3,00 m breite Straße die Fahrzeuge der Abfallentsorgung nicht einfahren. Die Grundstückseigentümer müssten ihre lltonnen dann an den Buschweg bzw. Grabenweg bringen. Eine Breite von 3,50 m wäre möglich. Dies wird momentan geprüft. Vom Planer wurde eine Rigole angeordnet. Hier wird jetzt nochmals geprüft, ob in der Straßenmitte ein Höhenhochpunkt angeordnet werden kann, sodass das Wasser jeweils zum Grabenweg oder zum Buschweg abfließen kann. Vom Planer gab es bereits das ok. Der Bord wird in Beton ausgeführt. Die kostenmäßige Berechnung erfolgte auch für Betonborde. Die Beleuchtung muss nach DIN hergestellt werden. Seitens der Planer wird geprüft, ob eine indirekte Beleuchtung vom Grabenweg in den Stich möglich ist, um ggf. die Anzahl der Leuchten zu reduzieren. Ob die Ausführung der Fahrbahn in Beton oder Asphalt erfolgt, wird derzeit noch geprüft. Es erfolgt eine Kostengegenüberstellung. Die günstigere Variante wird ausgeführt. Durch die vorgenannten Änderungen gibt es jetzt bereits eine Kostenreduzierung von ca. 15,0 TEUR gegenüber der Vorplanung.

 

Zu der Information der Grundstückseigentümer wurde ausgeführt, dass die Vorplanung in der Sitzung des Ausschusses für Bauen und Vergabe im September 2019 vorgestellt wurde.rger des Grabenweges waren anwesend. Weiterhin wurden alle Grundstückseigentümer in einer schriftlichen Bürgerinformation über die Baumaßnahme informiert. Gleichzeitig wurde den Grundstückseigentümern ein Vordruck zur Angabe der Grundstückszufahrt / -zuwegung übergeben, der ausgefüllt an die Stadt Forst (Lausitz) zu geben war. Einigerger nahmen die persönliche Beratung im Fachbereich Bauen wahr. Die Grundstückseigentümer des Stiches wurden im Januar 2020 zu einem persönlichen Gespräch eingeladen. Von Seiten der Bürger wurde ein Ansprechpartner benannt.

 

Mit der Baumaßnahme wird der Schmutzwasserkanal neu gebaut, ebenso wird die Trinkwasserleitung erneuert. Durch die Netzgesellschaft wird das Stromkabel erdverlegt. Ziel ist es, zu Beginn des 2. Halbjahres 2020 die Maßnahme auszuschreiben. Vor der Sommerpause soll die Ausführungsplanung noch im Ausschuss für Bauen und Vergabe vorgestellt werden.

 

Die Ausführung soll dann in drei Abschnitten erfolgen. Zuerst wird der Abschnitt zwischen Sandweg und Forstweg gebaut, danach Sandweg bis Triebeler Straße und als letztes die Verbindungsstraße zwischen Grabenweg und Buschweg. Der Gehweg vom Forstweg bis Triebeler Straße kann erst gebaut werden, wenn die NFL ihr Stromnetz erdverlegt hat, voraussichtlich mit dem 2. Abschnitt.

 

Eine Abgrenzung des Erschließungs- und Straßenbaubeitragsrechts wurde den Ausschuss­mitgliedern in der Sitzung übergeben.

 

Herr Engwicht dankte für die umfassenden Ausführungen, die sehr informativ waren. Dies sollte als Musterbeispiel gewertet werden und künftig bei Straßenbaumaßnahmen so ablaufen.

 

Gleichzeitig fragte er an, ob mit dem Beginn der Baumaßnahmen bis zur Fertigstellung der Skurumer Straße gewartet wird. Dazu antwortete Frau Jahnke, dass dies auch der Wunsch der Verwaltung wäre, wenn es hier keine Überschneidung geben würde. Aller Wahrscheinlichkeit nach wird dies aber nicht gewährleistet werden können.

 

Herr Dr. Jaehn erklärte nochmals seinen Unmut. Aus seiner Sicht ist dies keine senioren-, behinderten und kinderfreundliche Lösung. Die Straße wird als Umleitungsstrecke genutzt.

 

Herr Kostrewa schließt sich der Gesamteinschätzung von Herrn Engwicht an. Es ist eine gute Entscheidung, dass eine Zone 30 entsteht. Dies ist mit Sicherheit der Charakter einer Anliegerstraße. Als Umleitungsstrecke sollte sie nicht genutzt werden. In der Stadt Forst (Lausitz) sollte es einen einheitlichen Standard bei Straßenbaumaßnahmen geben.

 

Der Ausschuss nimmt die Fortsetzung der Planung auf der bisher beschlossenen Grundlage zur Kenntnis.