Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - Information zum Sachstand Kinder- und Jugendzentrum Gubener Straße 10  

 
 
8. Sitzung des Ausschusses für Bauen und Vergabe2100
TOP: Ö 7
Gremium: Ausschuss für Bauen und Vergabe
Datum: Do, 13.02.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:30 - 21:00
Raum: Sitzungsraum L203
Ort: Rathaus Lindenstraße 10-12, 03149 Forst (Lausitz)

Frau Korittke informierte, dass es eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung war, dass die Stadt die städtische Kinder- und Jugendeinrichtung an diesem Standort entwickelt. Dafür soll das vorhandene Gebäude für eine offene Jugendarbeit saniert werden. Die Betreibung soll durch den Nix e.V. erfolgen.

 

Das Gebäude befindet sich im Eigentum der Stadt Forst (Lausitz) in der Förderkulisse der Sozialen Stadt. Im Rahmen der Städtebauförderung wurden bereits unterschiedliche Maßnahmen durchgeführt (z. B. Volleyballplatz).

 

Das Gebäude wurde früher als Wohnhaus genutzt. Nun soll es als Kinder- und Jugendzentrum entsprechend den Nutzungsanforderungen des Betreibers hergerichtet werden. Im Programm „Stadtumbau im Quartier“ (SIQ) war es möglich, den Förderantrag zu stellen. Im Gesamtkontext der Stadtentwicklung hat sich das Landesamt für Bauen und Verkehr (LBV) entschieden, dass eine Förderung als Kinder- und Jugendzentrum möglich ist. Voruntersuchungen und die Vorplanung sowie Nutzungsanforderungen sind eingeflossen. Inhalt der baufachlichen Prüfung war, dass die erforderlichen Gutachten, die für eine öffentliche Kinder- und Jugendeinrichtung nach der Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO) erfüllt sein müssen, einzuholen sind (z. B. Statik, Decken, Brandschutz usw.). Die gesamten Ergebnisse der Gutachten sind in eine neue Kostenschätzung eingeflossen. Die neue Kostenschätzung für die Komplettsanierung wurde durch das Planungsbüro vorgestellt. Diese Kosten sind durch die bewilligtenrdermittel in keiner Weise gedeckt. Die Stadt ist verpflichtet, im Rahmen der Fördermittelbeantragung eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung durchzuführen. Gemeinsam mit dem Planungsbüro wurde geprüft, wie eine Ertüchtigung des Gebäudes erfolgen kann, indem der Kostenrahmen reduziert wird. Des Weiteren wurde ein funktionaler Zweckneubau am Standort geprüft.

 

Im Ergebnis ist es so, dass in Abstimmung mit dem Fördermittelgeber die Möglichkeit besteht, dass unter Berücksichtigung des Nichtausbaus des Dachgeschosses ein 2. Bauabschnitt gebildet werden kann und für diesen 2. Bauabschnitt ein 2. Förderantrag in dem gleichen Programm bis zum 08.02.2020 einzureichen war. Dies wurde getan. Jetzt ist das Nutzungskonzept des Betreibers vorzulegen und die weitere Planung vorzunehmen. Danach ist das Bauantrags- und genehmigungsverfahren durchzuführen. Mit einer Entscheidung des LBV zur Bewilligung des 2. Bauabschnittes ist im August/September 2020 zu rechnen.

 

Frau Janisch fragte nach, ob es eine Vergleichsrechnung Neubau gegenüber Sanierung gab? Dazu führte Frau Korittke aus, dass es noch keine konkreten Aussagen des Nutzers gibt. Es wurde das Konzept genutzt, welches derzeit in der Beschlusslage der Stadtverordnetenversammlung ist. Bei einem Neubaurde es sich um Kosten von ca. 1,85 Mio EUR handeln, der damit preiswerter re. Frau Korittke erklärte, dass sie die Varianten mit dem LBV besprochen hat. Jedoch hat sich das LBV klar dafür ausgesprochen, die vorhandene Bausubstanz zu erhalten. Die rderung eines Neubaus ist nur die Ausnahme.

 

Herr Richter fragte nach, warum die Gutachten erst nach der Planung erstellt wurden? Dazu antwortete Frau Korittke, dass die Fördersystematik diese Verfahrensweise vorgibt. Es gibt einen Aufruf zur Förderung von Maßnahmen in diesem Programm. Dafür war eine Entwurfsplanung erforderlich. Diese wurde vorgelegt, es gab jedoch keine baulichen Untersuchungen, da der Zeitraum von 6 Wochen dafür zu kurz war. Es wurde eine Planung eingereicht, die gut gedacht war. In diesem Zusammenhang wurde aber darauf hingewiesen, dass entsprechende Gutachten durchgeführt werden müssen. Diese Kosten und weitere Planungskosten sind Bestandteil des Förderbescheides.

 

Herr Rochlitz fragte nach den Kosten. Dazu antwortete Frau Korittke, dass die Kosten ohne Ausbau des Dachgeschosses unter Einhaltung der baurechtlichen Vorschriften ca. 2,65 Mio EUR betragen. Herr Rochlitz fragte weiter, welche Kosten bis jetzt für die Planung und die Gutachten entstanden sind? Herr Engwicht wollte in diesem Zusammenhang wissen, ob in dieser Planungsphase eine Kostenberechnung enthalten ist? Wie ist die prozentuale Nutzfläche in diesem Gebäude, wenn auf das Dachgeschoss verzichtet wird?

 

Herr Kostrewa fragte an, was es konkret heißt? Es wird baulich im Dachgeschoss nichts gemacht und trotzdem ist das Gebäude nutzbar? Ist es als Kinder- und Jugendzentrum überhaupt nutzbar? Dies sollte nochmals genau geprüft werden, wenn alle Untersuchungen abgeschlossen sind. Dann ist auf jeden Fall eine nochmalige Vorstellung im Ausschuss für Bauen und Vergabe erforderlich. Nach dem Gespräch mit den Nutzern sollte im März dieses Thema nochmals auf die Tagesordnung genommen werden. Letztendlich muss die Stadtverordnetenversammlung ihre Zustimmung geben, da sich die Eigenanteile ändern werden.

 

Frau Korittke erklärte nochmals, dass das Dachgeschoss vollständig geschlossen wird und keine Nutzung in diesem stattfindet. Am 10.03.2020 wird mit dem Nix-Verein das mögliche Nutzungskonzept besprochen.

 

Auf die Anfrage von Herrn Engwicht, welche Kosten mit Dachgeschossnutzung entstehen, antwortete Frau Korittke 3,4 Mio EUR. Weiterhin fragte er nach, ob eine Befragung der Stadtverordneten für die Einreichung des 2. Antrages hätte erfolgen müssen? Dazu antwortete Frau Korittke, dass es einen Beschluss gibt, diesen Standort zu entwickeln und die Verwaltung beauftragt wurde, entsprechende finanzielle Mittel zu akquirieren.

 

Herr Engwicht fragte weiter nach, ob es möglich ist, einen Antrag auf Neubau zu stellen. Dazu antwortete Frau Korittke, dass dies geprüft werden müsste. Die Frage ist jedoch, wo?

 

Herr Richter möchte wissen, welches Gewerk den Kostenrahmen dermaßen sprengt? Frau Korittke antwortete, dass dies u.a. der Brandschutz und die Deckenlasten betrifft, da dieses Gebäude als Wohnhaus errichtet wurde. Nun war u. a. auch eine Nutzung als Fitnessraum angedacht.

 

Herr Kostrewa ist der Meinung, dass gemeinsam mit dem Planungsbüro nochmals nach Optimierungsmöglichkeiten gesucht werden sollte, um eventuell das Dachgeschoss für Büronutzung o.ä. auszubauen. Auch brandschutztechnisch sollte geprüft werden, ob alle Anforderungen notwendig sind.

 

Herr Dr. Jaehn findet den Standortr das Kinder- und Jugendzentrum schlecht. Ein besserer Standort wäre das Stadion am Wasserturm.

 

Auch Herr Horn sieht diesen Standort nicht unbedingt als geeignet an und hinterfragt ebenfalls die Höhe der Kosten. Im Zweifel müsse jedoch zugunsten einer realisierbaren Lösung für die Jugendlichen entschieden werden.

 

Frau Korittke führte dazu aus, dass es aus der letzten Legislaturperiode den Beschluss der Stadtverordneten gab, diesen Standort als Kinder- und Jugendzentrum zu entwickeln. Ein Betreiberkonzept des Nix e.V. sollte vorgelegt werden und die Verwaltung wurde beauftragt, die entsprechenden finanziellen Mittel zu beschaffen. Weiterhin wies sie darauf hin, dass in dem besagten Förderprogramm nur als Ausnahme Neubau gefördert wird.

 

Herr Engwicht gab den Hinweis, dass eventuell auch über Alternativen nachgedacht werden könnte, z. B. Wasserturm am Stadion. Frau Korittke erklärte dazu, dass ein Bewilligungs­bescheid von 1,4 Mio EUR vorliegt. Die Mittel sind ab diesem Jahr für den Standort an der Gubener Straße 10 zu verwenden. Wenn ein anderer Beschluss gefasst wird, muss der Fördermittelgeber darüber unterrichtet werden. Das LBV entscheidet über die Verwendung der Mittel.

 

Herr Kostrewa fasste zusammen, dass auf der Grundlage der bisherigen Planung nochmals geprüft werden soll, ob es günstigere Varianten gibt, die in einem überschaubaren Zeitraum tatsächlich realisiert werden können und inwieweit in Abstimmung zwischen Nutzer und Planer eine Optimierung möglich ist. Der jetzt vom Planer erarbeitete Stand soll in der nächsten Ausschusssitzung zur Beratung vorgelegt werden.