Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen für das Jahr 2020 aus Anlass von besonderen Ereignissen entsprechend § 5 Abs. 1 des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes in der Stadt Forst (Lausitz)  

 
 
5. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung
TOP: Ö 17
Gremium: Stadtverordnetenversammlung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Fr, 28.02.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:00 - 20:35
Raum: Ratssaal
Ort: Rathaus Lindenstraße 10-12, 03149 Forst (Lausitz)
SVV/0103/2020 Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen für das Jahr 2020 aus Anlass von besonderen Ereignissen entsprechend § 5 Abs. 1 des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes in der Stadt Forst (Lausitz)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Dittrich, Marion
Federführend:Fachbereich Ordnung und Sicherheit Bearbeiter/-in: Balke, Katrin

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordneten beschließen in der Stadtverordnetenversammlung am 28. Februar 2020 die Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen für das Jahr 2020 aus Anlass von besonderen Ereignissen entsprechend § 5 Abs. 1 des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes in der Stadt Forst (Lausitz).

 


Abstimmungsergebnis: 22/0/0, einstimmig, lt. Beschlussvorlage angenommen.

Herr Auerswald, Herr Bayer, Frau Janisch und Herr Dr. Wußmann sind nicht mehr anwesend.