Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - Weitere Entwicklung am Standort Grundschule Keune  

 
 
5. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung
TOP: Ö 22
Gremium: Stadtverordnetenversammlung Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Fr, 28.02.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:00 - 20:35
Raum: Ratssaal
Ort: Rathaus Lindenstraße 10-12, 03149 Forst (Lausitz)
SVV/0108/2020 Weitere Entwicklung am Standort Grundschule Keune
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Kostrewa
Federführend:SPD - Fraktion Bearbeiter/-in: Rattey, Karin

Nach reger Diskussion und nachdem Frau Taubenek und Frau Korittke Ausführungen zum Stand gegeben haben, sind sich die Anwesenden darüber einig, dass die Zeitschiene nicht realistisch ist. Über Ergebnisse soll zwischendurch informiert werden.

Die Mitglieder der SVV einigten sich darüber, die Formulierung im Punkt 1 wie folgt abzuändern:

1. den gegenwärtigen Arbeitsstand zu den o.g. Beschlüssen bis zur Sitzung der SVV

  am 24. April 2020 in einer schriftlichen Vorlage vorzustellen.

Abstimmungsergebnis: 17/0/6, einstimmig, mit der Änderung im Pkt. 1 der  Beschlussvorlage angenommen.

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird ergänzend zu den Beschlüssen vom 09.12.2016 und vom 06.12.2019 beauftragt:

 

  1. den gegenwärtigen Arbeitsstand zu den o.g. Beschlüssen bis zur Sitzung der SVV am 24. April 2020 in einer schriftlichen Vorlage vorzustellen. Neben den Anforderungen für die einzügige Grundschule sind dabei auch die aktuellen Anforderungen für den Hort zu berücksichtigen.
  2. die Möglichkeit der Beantragung einer Zuwendung aus Landes- oder Bundesmitteln konkret zu prüfen.
  3. zusätzlich die Bedingungen und Voraussetzungen zur Bereitstellung von Eigenmitteln in erforderlicher Höhe bzw. soweit keine Fördermittel zur Verfügung stehen die vollständige Finanzierung der Maßnahmen für den Schulbau und den Hort aus Eigenmitteln in einem angemessenen Zeitrahmen, unter Einbeziehung des Landkreises, vorzubereiten.
  4. auf der Grundlage der Ergebnisse zu den Punkten 1-3 eine Abwägung der Vor- und Nachteile der verschiedenen Realisierungsvarianten (unter Berücksichtigung einer Maßnahmen-, Kosten-, Zeit- und Finanzierungsplanung) vorzunehmen und zur Vorbereitung einer Entscheidung der SVV zum weiteren Verfahren in der Sitzung am 19.06.2020, vorab in den zuständigen Fachausschüssen, zur Diskussion zu stellen.