Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - Überprüfung der Stadtverordneten, der Bürgermeisterin und der Kommunalen Fachbereichsleiter der Stadt Forst auf eine Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit (MfS) der ehemaligen DDR.  

 
 
5. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung
TOP: Ö 23
Gremium: Stadtverordnetenversammlung Beschlussart: zurückgezogen
Datum: Fr, 28.02.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:00 - 20:35
Raum: Ratssaal
Ort: Rathaus Lindenstraße 10-12, 03149 Forst (Lausitz)
SVV/0109/2020 Überprüfung der Stadtverordneten, der Bürgermeisterin und der Kommunalen Fachbereichsleiter der Stadt Forst auf eine Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit (MfS) der ehemaligen DDR.
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:AFD-Fraktion
Federführend:AfD - Fraktion Bearbeiter/-in: Rattey, Karin

Herr Horn ist der Meinung, dass man hier Klarheit herstellen sollte wegen der Neubesetzung der Stadtverordnetenversammlung.

 

Herr Kruse bemerkt, dass eine Überprüfung der Bürgermeisterin und auch der Fachbereichsleiter/innen nicht möglich ist, wenn, dann kann es nur um die Überprüfung der Stadtverordneten gehen.

Er kann der Vorlage so nicht zustimmen.

 

Herr Paeschke bemerkt, dass die Bürgermeisterin auch Mitglied der Stadtverordnetenversammlung ist und demnach dann auch unter die Überprüfung fällt.

Welchen Zweck soll das 31 Jahre nach der Wende haben? Die Zeit dafür ist einfach vorbei.

Herr Paeschke ist der Meinung, dass dann die größten Überprüfungspotenziale bei der AfD-Fraktion liegen.    ????????

 

Herr Kostrewa kann der Vorlage ebenfalls nicht zustimmen.

 

Herr Herzberg ist der Meinung, dass 3 Gründe dafür sprechen:

1. der Wählerauftrag

2. Selbstschutz

3. aktueller Anlass

 

19:35 Uhr ist Herr Bayer wieder da, damit sind 23 Stadtverordnete und die Bürgermeisterin anwesend.

 

Von der AfD-Fraktion wird die namentliche Abstimmung beantragt.

 

Herr Staudacher bemerkt, dass die Umsetzung des Antrages formal nicht möglich ist.

 

Herr Dr. Schüler bemerkt, dass der Kreistag ebenfalls eine Überprüfung durchgeführt hat und der Beauftragte für die Überprüfung der Stasi-Unterlagen angeschrieben wurde. Es bestanden keine datenschutzrechtlichen Bedenken.

 

Herr Kostrewa bemerkt, dass hier ein erheblicher Unterschied bei den gestellten Anträgen besteht.

 

Die Beschlussvorlage SVV/0109/2020 wurde von Herrn Horn zurückgezogen und kam somit nicht zur Abstimmung.