Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - Richtlinie der Stadt Forst (Lausitz) zur Vergabe von Zuweisungen an gemeinnützige Kulturvereine   

 
 
4. Sitzung des Ausschusses für Bildung, Soziales und Sport
TOP: Ö 8
Gremium: Ausschuss für Bildung, Soziales und Sport
Datum: Mo, 09.03.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:30 - 20:55
Raum: Sitzungsraum L203
Ort: Rathaus Lindenstraße 10-12, 03149 Forst (Lausitz)

Die Beschlussvorlage SVV/0115/2020 wurde nicht nachgereicht.

 

Herr Zuber erläutert: Analog der zurzeit gültigen Richtlinie zur Förderung von Kulturvereinen aus dem Jahr 2003 gibt es diese auch für Sportvereine, Sozial- und Jugendeinrichtungen. Das zur Verfügung stehende Budget wurde immer wieder angepasst. Der Verteilungsschlüssel im § 2 Absatz 4 beinhaltet, dass 75 % der Gesamtkosten der Maßnahme förderfähig sind, diese Maßgabe darf 800 € je Antragsteller und Jahr nicht überschreiten. Danach werden die Anträge der Vereine bearbeitet. Am 06.12.2019 brachte die Fraktion Die Linke einen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein zur Überarbeitung der Richtlinie durch die Verwaltung und Beschlussfassung in der nächsten ordentlichen Stadtverordnetenversammlung. Dies erfolgte nicht, weil sich als schwierig darstellte, dass die Begründung zur Überarbeitung nur auf einen Punkt fixiert ist: „Im Haushalt werden die Mittel zur Kulturförderung ständig angepasst. Den kulturtragenden Vereinen soll es ermöglicht werden, die bereitstehenden Mittel auch vollständig auszuschöpfen. Dazu ist eine Überarbeitung der Richtlinie erforderlich.“  

 

Herr Zuber erinnert an das seit mehreren Jahren neue Prozedere bei der Sportförderung: Werden wenige Anträge gestellt, ist die Summe pro Kopf höher. Bei der Beantragung vieler Vereine, die auch beim Landessportbund ihre Mitgliederzahlen anzeigen, ist der Wert kleiner oder das Gesamtbudget wird erhöht. So entsteht Flexibilität und die Fördersumme wird ausgeschöpft.

 

Diese Erläuterung der Richtlinie suggeriert nun, dass es stets einen nicht ausgeschöpften Betrag bei der Kulturförderung gibt und die Richtlinie deshalb überarbeitet werden muss. Er präsentiert eine Zusammenstellung der tatsächlichen Werte der letzten Jahre und erläutert diese (Anträge, tatsächliche Beantragung und zur Verfügung stehende Mittel). Abgesehen vom Jahr 2018 ist nicht erkennbar, dass es here nicht ausgeschöpfte Werte gibt. Deshalb ist kein Ansatzpunkt für eine „Stellschraube“ sichtbar. Herr Zuber bittet den Fraktionsvorsitzenden, Herrn Paeschke, um Erläuterung.

 

Herr Paeschke erhält Rederecht.

 

Herr Paeschke: 2018 wurden knapp 20 % nicht ausgereicht. Ziel ist, dass im Antrag die Obergrenze von 800,00 € aufgehoben wird. Dann entstehen dieselben Förderbedingungen wie bei der Sportförderung. Das jeweils zur Verfügung stehende Geld wird ausgereicht. Der Stadtverordnetenbeschluss ist umzusetzen.

 

Herr Zuber kann dies bei den Kulturvereinen mathematisch nicht nachvollziehen. Bei der Sportförderung erfolgt die Berechnung nach Mitgliederzahlen. Die Antragsteller der Kulturvereine sind sehr unterschiedlich. Die Umsetzung ist nicht möglich.

 

Herr Paeschke, Herr Zuber und die Ausschussmitglieder diskutieren ausgiebig die verschiedenen Auffassungen zum Berechnungsschlüssel, erzielen aber kein Ergebnis. Deshalb wird Herr Paeschke einen präzisierten Vorschlag unterbreiten.