Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Herr Palm erläutert, dass der Eigenbetrieb lt. Eigenbetriebsverordnung verpflichtet ist, die Jahresabschlüsse vorzulegen und prüfen zu lassen. Damit muss ein externer Wirtschaftprüfer beauftragt werden. Die Beauftragung soll zwei Monate vor Abschluss des zu prüfenden Wirtschaftsjahres erfolgen, also im Oktober. Die nächste planmäßige Sitzung des Werksausschusses wäre Ende September und Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung somit Ende Oktober. Für die Beauftragung eines Wirtschaftsprüfers ist dies aber zu kurzfristig, da nach Beschlussfassung erst ein Beauftragungsvorschlag an das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises versendet werden kann. Deshalb wurde die Beschlussvorlage auf die heutige Tagesordnung gesetzt.
Abstimmungsergebnis: 6/0/0 |
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