Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Frau Reuter fragte im Rahmen der Regelungen der Abwasserbeseitigungssatzung an, ob die Regelung zur Errichtung von „Revisionsschächten“ auf dem Grundstück der Eigentümer regelkonform ist und die damit verbundenen Kosten gerechtfertigt sind?
Herr Handreck antwortete dazu, dass diese Anfrage durch den Stadtverordneten Herrn Gäbler bereits an die Werkleitung herangetragen wurde. Der Sachverhalt befindet sich aktuell in der Prüfung durch den technischen Werkleiter des Eigenbetriebes „Städtische Abwasserbeseitigung“. Eine abschließende Beantwortung dieser Frage wurde bis Ende September 2020 in Aussicht gestellt. |
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