Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Die Vorsitzende stellte fest, dass die Mitglieder des HWA form- und fristgemäß nach der Geschäftsordnung für die Stadtverordnetenversammlung und deren Ausschüsse der Stadt Forst (Lausitz) eingeladen wurden. Die Zeit, der Ort und die Tagesordnung zur Sondersitzung des HWA wurden form- und fristgemäß nach § 15 Absatz 4 der Hauptsatzung der Stadt Forst (Lausitz) öffentlich bekannt gemacht. Es sind zurzeit die Vorsitzende und 9 Mitglieder des Ausschusses anwesend. Der Haupt- und Wirtschaftsauschuss ist somit beschlussfähig. Frau Taubenek verwies auf den § 22 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg, indem das Mitwirkungsverbot geregelt ist. |
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