Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Die Vorsitzende der SVV, Frau Reuter stellte fest, dass die Mitglieder der SVV form- und fristgemäß nach der Geschäftsordnung für die Stadtverordnetenversammlung und der Ausschüsse, mit dem Hinweis auf die verkürzte Ladungsfrist eingeladen wurden. Die Zeit, der Ort und die Tagesordnung zur heutigen Sitzung wurde form- und fristgemäß nach 15 Absatz 4 der Hauptsatzung der Stadt Forst (Lausitz) öffentlich bekannt gemacht. Es sind zurzeit die Bürgermeisterin sowie 28 Stadtverordnete anwesend, die Stadtverordnetenversammlung ist somit beschlussfähig. Frau Reuter verwies auf den § 22 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg, in dem das Mitwirkungsverbot geregelt ist.
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