Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - Bekanntmachungen  

 
 
Sondersitzung der Stadtverordnetenversammlung
TOP: Ö 5
Gremium: Stadtverordnetenversammlung
Datum: Mi, 27.05.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:15
Raum: Aula Grundschule Forst Mitte
Ort: Max-Fritz-Hammer-Straße 15, 03149 Forst (Lausitz)

Frau Reuter schilderte den Anlass und den Werdegang der heutigen Sitzung.

Die Bürgermeisterin beanstandete gemäß § 55 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg am 06. Mai 2020 den Beschluss SVV/0110/2020 (neu) vom 24.04.2020.

Die Stadtverordnetenversammlung wurde am 08. Mai 2020 über die Beanstandung in schriftlicher Form informiert.

Frau Taubenek gab dazu nachstehende Erläuterungen bzw. Erklärungen ab.

 

Sehr geehrte Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung, Frau Reuter,

sehr geehrte Stadtverordnete,

sehr geehrte Mitarbeiter der Verwaltung,

sehr geehrte Gäste, werte Vertreter der Presse,

 

auch ich möchte Sie an dieser Stelle noch einmal recht herzlich zu unserer heutigen Sondersitzung der Stadtverordnetenversammlung begrüßen, auf die ich aus nachvollziehbaren Gründen gern verzichtet hätte.

 

In der Stadtverordnetenversammlung am 24.04.2020 wurde mehrheitlich ein Beschluss gefasst, der das bisher durch die Stadtverordneten und die Stadtverwaltung vorangebrachte Projekt des Kinder- und Jugendzentrums in der Gubener Straße zum Stoppen gebracht hat.

 

Eine Entscheidung, die sich ein Teil von Ihnen, aber auch wir Mitarbeiter der Verwaltung nicht ansatzweise vorstellen konnten.

 

Das umso mehr nicht, als vom Fördermittelgeber eine Antwort auf all die offenen Fragen, insbesondere zu einer Finanzierung eines Kinder- und Jugendzentrums an einem Standort, gegeben wurden.

 

Die Umsetzung des gefassten Beschlusses vom 24.04.2020tte nachstehende Folgen gehabt:

 

  1. Das Projekt Kinder- und Jugendzentrum in der Gubener Straße wird nicht weiter verfolgt.
  2. Der Fördermittelgeber wird den Zuwendungsbescheid i.H.v. ca. 1,5 Mio € widerrufen.
  3. Es besteht keine Chance, die avisierten Fördermittel für den 2. Bauabschnitt i.H.v. ca. 1 Mio € zu erhalten.
  4. Die in diesem Zusammenhang bereits verwendeten Fördermittel müssen zurückgezahlt werden.

 

Diese Punkte und die aus meiner Sicht auch formellen Dinge, die zur Beschlussfassung am 24.04.2020 geführt haben, ließen mir rechtlich keinen anderen Handlungsspielraum zu als den Beschluss zu beanstanden, da dieser Beschluss m.E. das Gebot der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit in einem erheblichen Maße verletzt. Damit ist der Beschluss nach meiner Auffassung rechtswidrig.

 

Der eine oder andere von Ihnen, und da richte ich meine Worte insbesondere an diejenigen von Ihnen, die den Beschluss am 24.04.2020 herbeigeführt haben, werden vielleicht denken,

 

-          dass ich keine neuen Ideen zulassen will,

-          dass ich demokratische Entscheidungen nicht akzeptieren kann, die mir nicht passen,

-          dass es nur darum geht, den Willen der Verwaltung durchzusetzen oder

-          dass Sie gar glauben, dass ich ein schlechter Verlierer bin.

 

Wenn Sie tatchlich auch nur einen der vorgenannten Gründe in Erwägung ziehen, dann haben Sie Ihre Rolle als Stadtverordnete bisher nicht richtig verstanden.

 

Sie als die vom Volk gewählten Vertreter entscheiden und zwar für das Volk, für die Menschen in dieser Stadt. Das Handeln der Stadtverwaltung fußt bei allen wesentlichen und wichtigen Angelegenheiten auf den Entscheidungen der Stadtverordnetenversammlung, also auf den Entscheidungen von Ihnen.

 

Und Sie haben entschieden.

 

Sie haben entschieden, obwohl die Verwaltung sowie Stadtverordnete und Fraktionsvorsitzende sowohl im Haupt- und Wirtschaftsausschuss als auch in der Stadtverordnetenversammlung Sie alle eindringlich auf die Rechts- und finanziellen Folgen einer solchen Entscheidung hingewiesen haben.

 

Sie haben entschieden, obwohl der Fördermittelgeber mitgeteilt hat, dass die Fördermittel nicht umgewidmet werden können, der Zuwendungsbescheid widerrufen wird und der ergänzende Zuwendungsbescheid für den 2. Bauabschnitt nicht ausgestellt werden kann.

 

An dieser Stelle gebe ich Ihnen noch einen Hinweis.

 

Ich zitiere § 25 Abs. 1 der Brandenburgischen Kommunalverfassung

 

Verletzt ein ehrenamtlich Tätiger vorsätzlich oder grob fahrlässig die ihm obliegenden Pflichten, so hat er der Gemeinde den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen, soweit die Gemeinde nicht auf andere Weise Ersatz zu erlangen vermag. Haben ehrenamtlich Tätige den Schaden gemeinsam verursacht, so haften sie als Gesamtschuldner.“

 

 

Am 17.05.2018 habe ich folgenden Eid geleistet:

 

Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen wahrnehmen, das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und die Verfassung des Landes Brandenburg und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle der Stadt Forst (Lausitz) erfüllen werde.“

 

Neben dem vorrangigen Schutz der Stadt vor Schäden, und das verstehe ich unter zum Wohle, muss ich mich aber auch persönlich schützen, denn ich allein werde finanziell in Anspruch genommen, wenn sich herausstellt, dass der Beschluss rechtswidrig war und ich nichts dagegen unternommen habe.

 

 

Diesen Eid aber haben auch Sie geleistet.

 

Ob Sie am 24.04.2020 zum Wohle der Stadt Forst (Lausitz) entschieden haben, müssen Sie sich selbst beantworten.

 

Diese Entscheidung haben auch Sie allein vor Ihren Wählern und Wählerinnen zu verantworten.

 

Ich persönlich denke nicht, dass es eine Entscheidung zum Wohle der Stadt Forst (Lausitz) war. Es war zumindest keine Entscheidung zum Wohle der Kinder- und Jugendlichen, die auch weiter und das für einen sehr langen Zeitraum auf ein saniertes, modernes Kinder- und Jugendzentrum in schöner Umgebung verzichten müssen.

 

Unabhängig von der Frage, was finanziell noch für Forderungen an die Stadt gestellt werden, handelt es sich hier um eine Rechtsfrage, nämlich die Frage danach, inwieweit Stadtverordnete an Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung gebunden sind oder ob ihnen jederzeit das Recht zusteht, anders zu entscheiden.

 

Die Beanstandung ist Ihnen zugegangen, genau wie die Aufzählung der Gründe der Beanstandung mit der Einladung zu dieser Tagesordnung. Insofern möchte ich das an dieser Stelle nicht wiederholen.

 

Ich bin davon ausgegangen, dass die Information an den Fördermittelgeber über meine Beanstandung und der Hinweis auf die aufschiebende Wirkung der Beanstandung uns allen noch einmal etwas Zeit gibt, über die richtige Entscheidung für diese Stadt nachzudenken.

 

Aber dem ist nicht so, denn gestern erhielt ich vom Fördermittelgeber das Anhörungsschreiben zum beabsichtigten Widerruf des Zuwendungsbescheides in Höhe von ca. 1,5 Mio € nebst Zinsen.

 

Ob dabei

 

- der verstrichene Termin, 16.05.2020, zur freiwilligen Rückgabe des     

  Zuwendungsbescheides,

 

- die späte Durchführung dieser Sondersitzung der Stadtverordnetenversammlung oder

 

- die Übersendung des neuen Projektes durch den Fraktionsvorsitzenden der Fraktion „Gemeinsam für Forst“ an den Fördermittelgeber

 

Gründe für das nicht weitere Zuwarten auf die heutige Entscheidung und für das Versenden des Anhörungsschreibens waren, entzieht sich meiner Kenntnis.

 

Es spielt auch keine Rolle, denn es ist da und ich habe bis zum 12.06.2020 Zeit, Stellung nehmen.

 

 

Ich danke Ihnen für Ihrer Aufmerksamkeit und wünsche uns allen eine erfolgreiche Stadtverordnetenversammlung.

 

(Es gilt das gesprochene Wort)

 

Simone Taubenek