Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - 1. Änderung des Grundsatzbeschlusses vom 28.09.2018, Beschlussvorlage SVV/0550/2018/1(neu) auf der Grundlage der Vorentwurfsplanung der DB Netz AG hier: Änderung des lichten Raumes der Euloer Straße, zwischen Teichstraße und August-Bebel-Straße, unterhalb der Eisenbahnüberführung im Zuge des Bauvorhabens der DB Netz AG "Erneuerung des Kreuzungsbauwerkes Bahnstrecke Forst - Cottbus / Euloer Straße"   

 
 
4. Sitzung des Ausschusses für Planung
TOP: Ö 8
Gremium: Ausschuss für Planung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 20.08.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:30 - 21:35
Raum: Ratssaal
Ort: Rathaus Lindenstraße 10-12, 03149 Forst (Lausitz)
SVV/0160/2020 1. Änderung des Grundsatzbeschlusses vom 28.09.2018, Beschlussvorlage SVV/0550/2018/1(neu) auf der Grundlage der Vorentwurfsplanung der DB Netz AG
hier: Änderung des lichten Raumes der Euloer Straße, zwischen Teichstraße und August-Bebel-Straße, unterhalb der Eisenbahnüberführung im Zuge des Bauvorhabens der DB Netz AG "Erneuerung des Kreuzungsbauwerkes Bahnstrecke Forst - Cottbus / Euloer Straße"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Jahnke
Federführend:Fachbereich Bauen Bearbeiter/-in: Handreck, Petra

Frau Korittke informierte einleitend, dass im Ausschuss für Planung für die Stadtentwicklung bedeutsame Projekte vorgestellt werden sollen. Dieses Projekt ist für die Stadtentwicklung relevant und hat auch Auswirkungen auf die Verkehrsführung und die Anbindung an anliegende Grundstücke. Es handelt sich um eine Änderung des Grundsatzbeschlusses aus dem Jahr 2018. Dieser wird in dem Punkt geändert, dass die Breite von 11,00 m auf 13,10 m erweitert wird. Ansonsten hat der Grundsatzbeschluss aus dem Jahr 2018 weiterhin Gültigkeit.

 

Mit der Deutschen Bahn wird dann eine Planungsvereinbarung abgeschlossen. Darin sind die Forderungen, die im Grundsatzbeschluss enthalten sind, zweigleisiger Ausbau der Bahnstrecke und Elektrifizierung, enthalten. Anschließend wird die Ausführungsplanung im Ausschuss vorgestellt. Danach erfolgt der Abschluss einer Kreuzungsvereinbarung. Nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz (Bundesgesetz) sind die Regelungen dort eindeutig getroffen, wie mit dieser Verkehrsanlage umzugehen ist. Die Stadt ist nur Beteiligte in diesem Verfahren und hat sich den technischen Erfordernissen unterzuordnen.

 

Herr Richter wies darauf hin, dass an einem Paragrafen im Eisenbahnkreuzungsgesetz gearbeitet wird, wonach alle Kreuzungsvereinbarungen auf den Prüfstand gestellt werden. Es ist somit nur eine Frage der Zeit, bis auch die Stadt Forst (Lausitz) unter diesen Paragrafen fällt, sodass für die Stadt keine Kosten entstehen. Aus diesem Grund empfiehlt er, noch ein Jahr zu warten mit dem Abschluss der Kreuzungsvereinbarung.

 

Frau Korittke wies darauf hin, dass wir uns vorerst weiter in der Grundlagenermittlung befinden. Es gibt noch keinen Planungsstand, der Grundlage für eine Kreuzungsvereinbarung ist. Dieser ergibt sich erst mit der Vorstellung der Entwurfsplanung im zuständigen Ausschuss. Möglich wäre eine Förderung der Maßnahmen durch das Land Brandenburg (ehemals GVFG). Es wäre wünschenswert, wenn durch die Stadtverordneten Kontakt zu den Bundestagsabgeordneten aufgenommen wird, um den vorgenannten Paragrafen auch für die Stadt Forst (Lausitz) zeitnah nutzen zu können.

 

Herr Auerswald äerte Bedenken, wenn die Brücke in dieser Größenordnung ausgebaut wird. Dies bedeutet seiner Meinung nach freie Fahrt für Lkw. Jedoch ist die Euloer Straße für den Begegnungsfall Lkw/Pkw zu schmal, Lkw/Lkw geht gar nicht und auch der Kreisverkehr ist nicht dafür ausgebaut.

 

Frau Korittke führte dazu aus, dass die Straße im Straßenkataster der Stadt als Straße mit überwiegendem Durchgangsverkehr geführt wird. Damit ist auch Lkw-Verkehr zulässig.

 

Herr Auerswald sieht mit dieser Maßnahme dann Bedenken, dass die Westumfahrung gebaut wird. Dazu antwortete Frau Korittke, dass die Westumfahrung als vordringlicher Bedarf nach wie vor im Bundesverkehrswegeplan enthalten ist. Das Land sieht diesen vordringlichen Bedarf allerdings nicht. Das hat jedoch mit diesem Grundsatzbeschluss wenig zu tun. Trotzdem ist die gesetzliche Lage so, dass wir ein Kreuzungspartner sind und uns anpassen müssen.

 

Herr Herzberg wies darauf hin, dass demnächst ein Generalverkehrsplan vorliegt, der zurzeit in Arbeit ist. Wenn dieser vorliegt, müssen vorgenannte Maßnahmen diskutiert werden.

 

Herr Richter fragte nach, welchen Bedarf die Stadt hat, die lichte Weite auf 13,10 m zu erweitern. Das Interesse liegt derzeit nur bei der Bahn. Dazu antwortete Frau Korittke, dass wir Kreuzungsteilnehmer sind und dies gesetzlich geregelt ist.

 

Herr Grund fragte an, ob die Teichstraße dann Sackgasse wird und der Fußnger- und Radfahrerverkehr höher geführt wird. Dazu antwortete Frau Korittke, dass dies in der Erarbeitung des Verkehrsentwicklungsplanes derzeit mit geprüft wird und Varianten untersucht werden, wie die Verkehrsführung der Teichstraße sinnvoll ist.


Abstimmungsergebnis Stadtverordnete: 5/0/1

Abstimmungsergebnis Sachkundige Einwohner: 5/0/1