Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - Information zur Umsetzung des Förderprogramms Digitalpakt Schule  

 
 
5. Sitzung des Ausschusses für Bildung, Soziales, Sport
TOP: Ö 7
Gremium: Ausschuss für Bildung, Soziales und Sport
Datum: Mo, 10.08.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:30 - 20:20
Raum: Sitzungsraum L204
Ort: Rathaus Lindenstraße 10-12, 03149 Forst (Lausitz)

Herr Zuber informiert:

 

Das Thema war in den letzten Monaten bereits beim Digitalunterricht im Fokus. Parallel dazu gibt es auf Bundes- und Landesebene Bestrebungen, die Schulen zu digitalisieren und die Kommunen bei der Ausstattung mit Fördermöglichkeiten zu unterstützen.

 

Er stellt Frau Rohr-Mehani vor: Sie ist für die Verwaltungsdigitalisierung zuständig und begleitet die Gesamtstrategie, aber auch Teilthemen, wie die Digitalisierung der Schulen. Heute wird sie den Bearbeitungsstand und die Projektstruktur vorstellen. Die Thematik Digitalpakt ist im Fachbereich Bildung und Soziales angesiedelt.

 

Herr Zuber erläutert mit seiner Präsentation zunächst den allgemeinen Teil (siehe Anlage). Er informiert über die Schullandschaft in der Stadt Forst (Lausitz) insgesamt. Alle Schulen haben dieselben Rahmenbedingungen zu klären, um zukunftsfähig zu werden: Digitalisierung des Lehrstoffs und Einführung von Hardware-Möglichkeiten. Bei der Stadt Forst (Lausitz) sind die städtischen Grundschulen und die Oberschule betroffen.

 

Vorab informiert Herr Zuber über die in Deutschland strukturbedingte Unterteilung der Zuständigkeiten in innere Schulangelegenheiten (Lehrkörper und pädagogische Konzepte über staatliche Schulämter dem Bildungsministerium unterstellt) und äere Schulangelegenheiten (Trägerschaft der Landkreise und Kommunen). Die äeren Schulangelegenheiten beinhalten die Verantwortlichkeit für das Schulgebäude, Lehr- und Lernmaterial, Medien und städtisches Personal, wie Schulsekretärin, Hausmeister und Schulsozialarbeiter.

 

Herr Zuber erläutert ausführlich die IT-Handlungsfelder in den städtischen Schulen, unterteilt in Computerausstattung (Ist/Soll), Netzwerkausbau und Internetzugang, Datensicherung, pädagogische Anwendung und Heimbeschulung.

 

Als positiv erwähnt er das Pilotprojekt Schul-Cloud“ des Bildungsministeriums, das aufgrund der Corona-Pandemie neu bewertet wurde. Alle Schulen im Land Brandenburg werden damit ausgestattet und die digitalen Medien ergänzt. Es ermöglicht Lehrkräften und Schülern eine kooperative Arbeit unabhängig von Ort und Zeit. Bei der Betrachtung aller Systemfelder ist Handlungsbedarf in einigen Bereichen sichtbar, schwerpunktmäßig Ausstattung der Netzwerkumgebung und mit Hardware (hier auch Austausch vorhandener Rechner). Der Bund hat dafür ein Förderprogramm Digitalpakt Schule auf den Weg gebracht.

 

Neben diesem Lehrprogramm für die Unterrichtsgestaltung gibt es im Land Brandenburg auch das Programm „Zensus“ zur Erfassung und zum Abruf schulrelevanter Daten sowie das Programm „Web-Schule“ zur Schüler- und Notenerfassung bzw. Verwaltung derselben. Diese Programme verantwortet das Land, der Schulträger hat die Netzwerke für den Zugriff der Lehrkräfte/Schulsekretärinnen zu gewährleisten. Zukünftig ist auch die Anbindung der Schulen an das stadteigene Verwaltungsnetz vorgesehen.

 

Analog zum Digitalpakt Schule gab es zwei Corona-Hilfen des Bundes: zusätzliche Mittel zur Aufarbeitung digitaler Inhalte (Förderprogramm Corona-Hilfe 1) und 500 Mio. Euro für das Sofortprogramm Endgeräte (Beschaffung von Rechnern), damit auch Kinder aus sozial schwachen Elternhäusern Zugriff auf das digitale Lernen haben. Das Land Brandenburg ist noch im Umsetzungsstadium. Die Beschaffung erfolgt über den Zentraldienst der Polizei. Danach werden die Rechner den Schulen mit Unterstützung der Schulträger zur Verfügung gestellt.

 

Das Förderprogramm Digitalpakt Schule stellt nun Frau Rohr-Mehani in ihrer Präsentation vor:

 

Die Digitalisierung aller Lebensbereiche führt zum stetigen Wandel im Privat- und Berufsleben, ist aber auch eine Herausforderung im Bildungsbereich. Aufgrund der großen Unterschiede zwischen den Regionen, Stadt und Land sowie den Bundesländern setzt der Staat jetzt mit dem Digitalpakt Schule den Fokus auf digitale Bildung. Mit 5 Mrd. Euro des Bundes und 500 Mio. Euro der Länder wird von 2019 - 2024 in die digitale Infrastuktur der Schulen investiert. Zuständig für die Beantragung und Bewilligung ist die Investitionsbank des Landes Brandenburg. Die Beantragung für den Digitalpakt Schule ist bis zum 31.12.2020glich. Das Land Brandenburg erhält 151 Mio. Euro, die Stadt Forst (Lausitz) 478.366 Euro Fördermittel. Der Fördermittelgeber empfiehlt als ersten Schritt den Aufbau der  digitalen Infrastruktur. Diese Fördermittel werden jedoch r die komplette Infrastruktur nicht ausreichen. Deshalb müssen neben dem Digitalpakt auch weitere Fördermittel akquiriert werden, um die Schulen entsprechend den Medienentwicklungsplänen auszustatten. Herr Zuber initiierte dafür ein Projekt Digitalpakt Schule Stadt Forst (Lausitz)“. Das Projektteam setzt sich zusammen aus Mitarbeitern des Fachbereiches Bildung und Soziales, Schul-IT, Verwaltungsdigitalisierung und Zentrales Gebäudemanagement. Die Antragstellung erfolgt bis Ende November 2020. Die Medienpläne wurden mit den Schulen diskutiert, schulfachlich akzeptiert, geprüft und freigegeben. Für die geplante Schulstrategie der nächsten Jahre erfolgte durch das MBJS die Genehmigung. Frau Rohr-Mehani erläutert die einzelnen Arbeitspakete und das Zeitfenster. Liegt der Bewilligungsbescheid vor, erfolgt ab Ende 2020 - 2024 die Umsetzung der Maßnahmen, damit die Forster Schulen Schritt für Schritt digitalisiert werden.

 

Frau Sonntag: Werden die gesamten Investitionskosten mitgetragen, separat finanziert oder aus dem Projekt bezahlt?

 

Frau Rohr-Mehani: Personalkosten werden nicht vom Digitalpakt getragen, einfließen werden die Vorleistungen (Bau- und Kostenplan).

 

Herr Zuber: Die jetzt geschätzten Gesamtkosten für den digitalen Standard in den Forster Schulen werden in zukünftigen Konzeptionsarbeiten konkretisiert. Diese Summe wird wesentlich höher sein, als die über den Digitalpakt zur Verfügung gestellten Mittel. Der Digitalpakt ein erster Schritt. In den nächsten Monaten werden die Gesamtinvestitionen ermittelt und im Haushalt eingestellt. Zur Festlegung der investiven Prioritäten bedarf es einer Gesamtbetrachtung der Schulen (neben IT-Ausstattung Raumbestand- und Raumstruktur, Bausubstanz, Schulmobiliar, Außenanlagen). Die Schulentwicklungsplanung wird fortgeschrieben, ein eigenes Konzept erstellt und von den Stadtverordneten beschlossen. Die Realisierung des Gesamtkonzeptes wird sich über einige Jahre erstrecken. Falls noch andere Förderprogramme aufgelegt werden, erfolgt die Beantragung. Absolute Priorität hat aber die Digitalisierung der Schulen. Die Grundschule Keune wird aufgrund der jetzigen Situation (Sanierung oder Neubau) in Bezug auf Digitalisierung besonders betrachtet.

 

Frau Zimpel bittet, die Präsentation der Niederschrift beizufügen.

 

Auf die Frage von Frau Sonntag, ob die freien Schulträger einbezogen werden können, antwortet Herr Zuber, dass jeder Schulträger die Möglichkeit hat, selbst Fördermittel aus dem Digitalpakt zu beantragen. Frau Müller ergänzt, dass beide freien Schulen an der Antragstellung interessiert sind.

 

Frau Beyer, S.: Wurde der Bedarf von der Verwaltung oder in Verbindung mit der Schulleitung ermittelt. Gibt es eine Arbeitsgruppe?

Herr Zuber: Die Bedarfszahlen sind grundsätzlich von den Schulen aufgestellt und mit den städtischen Möglichkeiten abgeglichen worden. Den Medienentwicklungsplan erstellt die Schule autark unter Beteiligung des Schulträgers und mit Genehmigung des Staatlichen Schulamtes bzw. des MBJS, da jede Schule ein eigenes Konzept für pädagogische Gestaltungsmöglichkeiten hat.

Frau Sonntag: Mit der entsprechenden Infrastruktur kann dann jede Schule die Schul-Cloud nutzen?

Herr Zuber antwortet, dass dies jetzt schon jeder Schule möglich ist.

 

Herr Grund fragt nach einer groben Schätzung der benötigten finanziellen Mittel für die Schulen.

Herr Zuber: Die Kosten werden zurzeit ermittelt. Zum heutigen Zeitpunkt gibt es kein verlässliches Zahlenmaterial, das genannt werdennnte.