Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - Information zu den pandemiebedingten Rahmenbedingungen in städtischen Schulen und Kitas  

 
 
5. Sitzung des Ausschusses für Bildung, Soziales, Sport
TOP: Ö 8
Gremium: Ausschuss für Bildung, Soziales und Sport
Datum: Mo, 10.08.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:30 - 20:20
Raum: Sitzungsraum L204
Ort: Rathaus Lindenstraße 10-12, 03149 Forst (Lausitz)

Herr Zuber stellt die aktuelle Fallzahlenentwicklung des RKI grafisch dar und erläutert diese. Für das Land Brandenburg ist die Zahlenentwicklung nicht dramatisch. Im SPN-Bereich sind zurzeit 68 Gesamtinfektionen während der gesamten Zeit und 19 in Forst (Lausitz) zu verzeichnen. Solange es keine Gegenmaßnahmen gibt (Medikamente oder Impfstoff), werden die Sicherheitsmaßnahmen bei punktuellen Ausbrüchen lokal begrenzt. Er geht auf die Maßnahmenumsetzung durch die Bevölkerung ein. Das Brandenburgische Bildungsministerium als auch das Gesundheitsministerium haben im Juni und Juli exakte Vorgaben zur Aufstellung von Hygieneplänen mit Verantwortlichkeiten in Einrichtungen und Schulen erteilt. Diese Informationen sind auf der Internetseite des MBJS abrufbar.

 

Jede Schule hat ein eigenes, individuell entwickeltes Hygienekonzept zur Umsetzung aufgestellt. Die Eltern werden im Internet oder über Elternbriefe informiert. Herr Zuber geht auf einzelne Maßnahmen des Konzeptes ein (Maskenpflicht, Mindestabstand, Handhygiene, Zutrittsbegrenzung, Desinfektionsmittel, räumliche Maßnahmen usw.). Ausgeweitet wird das Hygienekonzept auch auf Horte. Aufgrund der fortgeschriebenen Umgangsverordnung treten ab 17.08.2020 nochmals konkretere Maßnahmen in Kraft. Die Schulleitung ist für die Umsetzung des Hygienekonzeptes verantwortlich. Die Verwaltung hat die Anforderungen der Schulleitung umzusetzen. In Kitas und Horten erfolgt das Umsetzen des allgemeinen Hygieneplans identisch.

 

Herr Zuber informiert über die Teststrategie des Landes Brandenburg in Schulen und Kitas. Das Land hat die Kosten zum freiwilligen Testen des Kita-Personals für drei Monate übernommen. Er erläutert das Prozedere der Testung (Ausstellung Berechtigungsschein, Anspruch sechsmal im entsprechenden Zeitraum). Die Stadt hat entschieden, die Testung direkt in den Einrichtungen über Terminvereinbarung durchzuführen, dafür wurde eine Vereinbarung mit der Lausitz Klinik abgeschlossen. r das städtische Personal in den Schulen gibt es eine identische Regelung. Außerdem übernimmt das Land 1 % der Testkosten von Kindern (Entscheidung des Jugendamtes, in welchem Rahmen Testungen stattfinden, Forster Schulen waren nicht dabei).

 

Frau Beyer, A. stellt folgende Fragen: Besteht Maskenpflicht ab der 1. Klasse? Werden Masken zur Verfügung gestellt? Gibt es in Forst Lehrer mit Befreiung aus gesundheitlichen Problemen bzw. Risikogruppen?

Herr Zuber: Maskenpflicht besteht für alle Schüler. Die Maskenr das Personal sind eine persönliche Schutzausrüstung und von den Arbeitgebern zur Verfügung zu stellen. Die Masken für Kinder sind Angelegenheit der Erziehungsberechtigten. Die Stadt hat keinen Zugriff auf Lehrkräfte, deshalb kann die Frage nicht beantwortet werden. Erfahrungsgemäß wird davon ausgegangen, dass es diese Situation gibt. Die Anforderungen für die Freistellung werden vom Land vorgegeben.