Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - 1. Änderung des Grundsatzbeschlusses vom 28.09.2018, Beschlussvorlage SVV/0550/2018/1(neu) auf der Grundlage der Vorentwurfsplanung der DB Netz AG hier: Änderung des lichten Raumes der Euloer Straße, zwischen Teichstraße und August-Bebel-Straße, unterhalb der Eisenbahnüberführung im Zuge des Bauvorhabens der DB Netz AG "Erneuerung des Kreuzungsbauwerkes Bahnstrecke Forst - Cottbus / Euloer Straße"   

 
 
6. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses
TOP: Ö 6
Gremium: Haupt- und Wirtschaftsausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 19.08.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 20:00
Raum: Ratssaal
Ort: Rathaus Lindenstraße 10-12, 03149 Forst (Lausitz)
SVV/0160/2020 1. Änderung des Grundsatzbeschlusses vom 28.09.2018, Beschlussvorlage SVV/0550/2018/1(neu) auf der Grundlage der Vorentwurfsplanung der DB Netz AG
hier: Änderung des lichten Raumes der Euloer Straße, zwischen Teichstraße und August-Bebel-Straße, unterhalb der Eisenbahnüberführung im Zuge des Bauvorhabens der DB Netz AG "Erneuerung des Kreuzungsbauwerkes Bahnstrecke Forst - Cottbus / Euloer Straße"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Jahnke
Federführend:Fachbereich Bauen Bearbeiter/-in: Handreck, Petra

Herr Paeschke sprach die 8 % Gefälle an. Dazu antwortete Frau Korittke, dass das technische Bauprogramm noch in der Grundlagenermittlung ist. Bei den Prüfungen ist festgestellt worden, dass die Durchfahrtshöhe auf 4,50 m verändert werden muss. Aufgrund dieser Höhe hat sich das Gelle der Anbindung zwischen Teichstraße und Euloer Straße verändert. Es wurde nochmals angeregt, dieses Gefälle auf 110 m auszudehnen. Die Durchfahrtsbreite müsste auf 13,10 m erweitert werden. Die Sicherheit des Verkehrs ist gegeben.

 

Herr Herzberg stellte fest, dass der Beschluss jetzt dahingehend erfolgen soll, dass die Breite von 11,00 m auf 13,10 m erweitert wird, die Planung sich daran anschließt und dann nochmals eine Vorstellung erfolgt. Er erwartet eine Antwort von Frau Jahnke, warum ein Längenunterschied von 35 m in der Teichstraße zur Euloer Straße zustande kommt. Dazu führte Herr Kostrewa aus, dass Frau Jahnke im Ausschuss für Planung die noch offenen Fragen beantworten sollte. Weiterhin ist zu klären, ob die Gesamtkosten aus der Vorlage 2018 noch Gültigkeit haben oder ob es neue Erkenntnisse gibt.

 

Frau Korittke antwortete dazu, dass Frau Jahnke im Ausschuss für Planung nicht anwesend sein wird. Die Planungsvereinbarung ist noch nicht abgeschlossen. Diese wird erst dann abgeschlossen, wenn die Entwurfsplanung vorliegt.

 

Herr Engwicht sprach den höher gelegten Radweg an und fragte nach, ob auch eine ebenerdige Kreuzung ausgebaut werden kann, um die Kosten zu minimieren. Dazu antwortete Frau Korittke, dass derzeit die Voruntersuchungen für die Ausrichtung der Kreuzung laufen. Der Planungsauftrag wurde von der Bahn ausgelöst. Die Stadt Forst (Lausitz) ist nur Beteiligte im Verfahren. Rechtlich gibt es keine Möglichkeit, die Kreuzungsvereinbarung nicht zu unterzeichnen. Dann würde es eine Anordnung geben.

 

Herr Paeschke würde in diesem Fall ein Klageverfahren anstreben und so lange klagen, bis kein Bau mehr gewünscht ist. Er wies auch darauf hin, dass in der ursprünglichen Vorlage im Punkt 4 durch die SVV beschlossen wurde, dass der Bau der Westumfahrung weiterhin oberste Priorität hat. Deshalb stellen sich für ihn die Fragen:

 

  1. Ist die Änderungsvorlage eine Ergänzungsvorlage oder setzt sie die Ursprungsvorlage außer Kraft?
  2. 100 m neben der jetzigen Unterführung soll eine weitere Unterführung für die Westumfahrung entstehen! Damit wird massiv Lkw-Verkehr in Stadt gezogen. Das wäre eine völlig unglückliche Lösung für die Stadt.

 

Frau Taubenek wies ausdrücklich darauf hin, dass die Westumfahrung nach wie vor als prioritäre Maßnahme im Bundesverkehrswegeplan enthalten ist. Der Lkw-Verkehr nach Polen ist an die Westumfahrung gekoppelt.

 

Herr Herzberg wünscht sich im Rahmen der Vorplanung eine 3-D-Planung.

 

Herr Kostrewa würde das Vorhaben nicht in Frage stellen. Zukünftig sollte bei den Vorlagen noch sorgfältiger gearbeitet werden. Er findet, dass die Punkte 2 und 3 überflüssig sind.

 

Herr Dr. Jaehn schließt sich der Meinung von Herrn Paeschke an, dass dieses Vorhaben beklagt werden sollte.

 

Frau Korittke wies nochmals darauf hin, dass der Abschluss der Kreuzungsvereinbarung erst nach Vorlage des Bauprogramms erfolgen kann. Es handelt sich hier um einen Grundsatzbeschluss und nicht um eine Planung. Die Planung kann auch ohne die Stadt Forst (Lausitz) erfolgen, da die Entscheidung bei der Bahn liegt.

 

Herr Paeschke erklärte, dass niemand bestreitet, dass die Brücke erneuert werden muss. Dies muss aber nicht zu Lasten der Straße erfolgen. Er fragte an, ob es Vorschriften gibt, die die Stadt dazu zwingen, dass diese lichten Höhen hergestellt werden müssen. Dazu antwortete Frau Korittke, dass die Euloer Straße im Straßenkataster der Stadt als Straße mit starkem innerörtlichen Durchgangsverkehr geführt wird. Entsprechend dieser Klassifizierung sind entsprechende Straßenbreiten einzuhalten.

 

Herr Kostrewa führte aus, dass 4,50 m Durchgangshöhe nichts mit dem Begegnungsverkehr zu tun haben. Er verwies hier auf den Grundsatzbeschluss von 2018. Bevor die Kreuzungsvereinbarung unterzeichnet wird, sollte sie nochmals den Stadtverordneten vorgelegt werden.

 

Herr Herzberg fragte an, ob mit dieser Beschlussvorlage der Grundsatzbeschluss aus 2018 aufgehoben wird. Das verneinte Frau Korittke. Es geht nach wie vor um den zweigleisigen Ausbau der Bahnstrecke.


Abstimmungsergebnis: 7/2/1, mit Mehrheit lt. Beschlussvorschlag angenommen