Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - Beschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zur Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung eines Bebauungsplanes der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB mit der Bezeichnung "Jugend- und Freizeitzentrum mit Skateranlage am Wasserturm"  

 
 
4. Sitzung des Ausschusses für Planung
TOP: Ö 11
Gremium: Ausschuss für Planung Beschlussart: abgelehnt
Datum: Do, 20.08.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:30 - 21:35
Raum: Ratssaal
Ort: Rathaus Lindenstraße 10-12, 03149 Forst (Lausitz)
SVV/0174/2020 Beschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zur Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung eines Bebauungsplanes der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB mit der Bezeichnung "Jugend- und Freizeitzentrum mit Skateranlage am Wasserturm"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Engwicht
Federführend:Fraktion "Gemeinsam für Forst" Bearbeiter/-in: Handreck, Petra

Herr Gäbler gab entsprechende Erläuterungen zur Vorlage.

 

Frau Korittke führte anschließend aus, dass es einen Grundsatzbeschluss für das „Schul- und Sportzentrum am Wasserturm“ gibt. Auf dieser Grundlage wurden verschiedene Aktivitäten unternommen und Fördermittel akquiriert. Weiterhin wurde im vorab mit dem Landkreis Spree-Neiße eine Abstimmung zu den Schulsportanlagen für das Gymnasium geführt, in deren Ergebnis ein Erbbaurechtsvertrag zwischen der Stadt Forst (Lausitz) und dem Landkreis Spree-Neiße abgeschlossen wurde. Auch der Festplatz wurde im Rahmen eines gesonderten Bebauungsplanes mit betrachtet. Im Jahr 2018 wurde für diese Maßnahmen eine Projektskizze zum Förderantrag eingereicht.

 

Nun hat der Bund das Föderprogramm neu aufgelegt und es gab die Information, dass die im Jahr 2018 nicht berücksichtigten Projekte eine höhere Wertigkeit auf Erfolg haben, d. h., dass keine neuen Unterlagen einzureichen sind, sondern automatisch das vorliegende Projekt bewertet wird. Dies alles erfolgte auf der Grundlage des bereits vorliegenden Grundsatzbeschlusses.

 

Aufgrund der Beanstandung des Beschlusses zum Kinder- und Jugendzentrum in der Gubener Straße 10, welches nunmehr ebenfalls an den Standort des „Schul- und Sportzentrums am Wasserturm“ verlegt werden soll, kann die Aufstellung des Bebauungsplanes konform gehen, inhaltlich ist es jedoch kein „Jugend- und Freizeitzentrum“. Sobald es eine Entscheidung im Beanstandungsverfahren gibt, erst dann kann ein Antrag eingebracht werden, der den Grundsatzbeschluss um ein „Jugend- und Freizeitzentrum“ erweitert. Somit befinden wir uns momentan in einer Zwickmühle.

 

Es muss geprüft werden, welche weiteren Schrite vor Einleitung eines formellen Verfahrens durchzuführen sind.

 

Herr Herzberg ist der Meinung, dass der Beschluss um vier Wochen nach hinten verschoben wird. Es sollte zunächst die Entscheidung über die Beanstandung abgewartet werden. Welche Folgekosten entstehen in den nächsten vier Wochen?

 

Herr Richter fragte nach, ob bereits Ergebnisse von der geotechnischen Untersuchung vorliegen. Dieses Gutachten ist Voraussetzung, dass überhaupt über diese Vorlage abgestimmt werden kann. Es ist demnach nicht ausreichend, wenn Herr Gäbler darüber berichtet, dass das Gutachten gut aussieht.

 

Frau Korittke erklärte, dass das Gutachten in der nächsten Woche in der Verwaltung im Beisein des Gutachters ausgewertet wird und erst danach eine Information erfolgen kann.

 

Weiterhin fragte Herr Richter an, ob auch der Standort für die Skateranlage untersucht wurde. Das bejahte Herr Olheide. Herr Richter möchte gern den Bohrplan einsehen. Dazu antwortete Frau Geisler, dass Herr Weber vom beauftragten Büro in der nächsten Woche in der Verwaltung ist und das Gutachten ausführlich erläutern wird.

 

Herr Heiber machte unmissverständlich klar, dass er für diese Vorlage keinen Handlungsbedarf sieht. Es besteht ein Grundsatzbeschluss für ein „Schul- und Sportzentrum am Wasserturm“. Er steht nach wie vor zum Standort Gubener Straße 10 für das „Jugend- und Freizeitzentrum“.

 

Herr Engwicht erklärte, dass dieser Beschluss heute gefasst werden sollte, da der nächste Planungsausschuss erst in 8 Wochen tagt und damit wieder wertvolle Zeit verstreicht. Für ihn ist wichtig, schnellstmöglich für die Kinder und Jugendlichen eine Lösung zu finden. In Bezug auf die Beanstandung ist er der Meinung, dass die Mehrheit der Stadtverordneten den Standort am Wasserturm bevorzugt. Deshalb ist es für ihn irrelevant, wie die Entscheidung zur Beanstandung ausfällt. Er sieht mit dem erneuten Projektaufruf des Bundes und in Zusammenarbeit mit der BTU Cottbus eine gute Chance, das Projekt umzusetzen.

 

Herr Auerswald sieht keinen Zeitdruck. Es sollte abgewartet werden, bis es eine Entscheidung bezüglich der Beanstandung gibt. Gegebenenfalls muss eine Sondersitzung durchgeführt werden. Herr Richter schließt sich dieser Meinung an.

 

Frau Korittke erklärte, dass es den Auftrag an die Verwaltung gab, bis zum 04.09.2020 belastbare Unterlagen vorzulegen. Dieser Termin wird gehalten.

 

Herr Gäbler beantragte eine kurze Auszeit von 5 min, um sich in der Fraktion kurz abzustimmen.

 

Im Anschluss an die Auszeit erklärte Herr Gäbler, dass sie an der Beschlussvorlage festhalten und diese zur Abstimmung bringen möchten.


Abstimmungsergebnis Stadtverordnete: 3/3/0

Abstimmungsergebnis Sachkundige Einwohner: 2/2/2