Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Herr Engwicht fragte einleitend an, wann die Gesamtplanung mit stufenweiser Beauftragung beauftragt wurde und welcher SVV-Beschluss hier zugrunde liegt? Dazu antwortete Frau Korittke, dass es eine europaweite Ausschreibung zunächst für die LPH 1 und 2 gab und weiter fixiert wurde, dass eine stufenweise Beauftragung der weiteren LPH zur Erfüllung der Gesamtleistung mit anzubieten ist. Das wurde vom Planungsbüro getan und der Planervertrag konnte abgeschlossen werden. Der Haupt- und Wirtschaftsausschuss hat den Zuschlag dafür erteilt.
Herr Kostrewa fragte an, wie hoch die Gesamtkosten sind? Dazu antwortete Frau Korittke, dass der Planer lt. HOAI eine Kostenberechnung durchzuführen hat. Diese liegt vor. Mit dieser Kostenberechnung wurde die Planung dem Ausschuss vorgelegt und umfassend erläutert. In diesem Zusammenhang wies sie darauf hin, dass die Zuständigkeitsordnung für Planungsaufträge bei europaweiter Ausschreibung ergänzt werden muss. Die Beschlussfassung sollte hier im HWA erfolgen. Aus diesem Grund wurde der zweite Punkt zurückgezogen und die Vorlage entsprechend geändert. Die Gesamtfinanzierung ist derzeit nicht dargestellt, da im Rahmen einer Kostenschätzung der Antrag für 8,25 Mio EUR gestellt wurde.
Herr Staudacher wies darauf hin, dass Dr. Krekeler im Ausschuss für Bauen und Vergabe betonte, dass aus einer 90-%-Förderung schlimmstenfalls eine 75-%-Förderung werden kann.
Herr Staudacher fragte an, ob die Möglichkeit besteht, von der Kommunalaufsicht eine Stellungnahme zu erhalten, ob sich die Stadt das BTM überhaupt leisten kann. Weiterhin sprach er den letzten Satz in der Erläuterung an und fragte, ob er bedeutet, dass wir gezwungen sind zu bauen, auch wenn wir keine weiteren Fördermittel bekommen? Frau Korittke antwortete dazu, dass das Projekt so gefasst ist, dass ein zweistufiges Verfahren durchgeführt wird. Im Ergebnis dieses Verfahrens bekommen wir einen Zuwendungsbescheid. Dieser ermächtigt uns, dieses Vorhaben in den Jahresschreiben durchzuführen. Geringfügige Überschreitungen sind möglich. Neben dem Planungsauftrag findet die baufachliche Prüfung statt. Das Ergebnis steht noch aus. Der Fördermittelgeber erwartet, dass wir im Jahr 2021 mit der Maßnahme beginnen.
Herr Handreck wies darauf hin, dass im beschlossenen Haushalt 2020 diese Maßnahme, in Jahresschreiben bis 2023 aufgeteilt, enthalten ist. Die Kommunalaufsicht hat es sehr restriktiv gesehen. Eine Alternative ist, nach anderen Programmen zu schauen, um weitere Fördermittel zu erhalten. Weiterhin wies er darauf hin, dass wir uns mit dem BTM im freiwilligen Bereich befinden. Es ist somit keine Pflichtaufgabe der Verwaltung.
Herr Engwicht erklärte, dass seine Fraktion trotz der Kostendifferenz von 1,5 Mio EUR hinter dem Projekt BTM steht. Transparenz ist sehr wichtig und es ist auch wichtig, dass die Bürgermeisterin voll und ganz hinter dem Projekt steht. Weiterhin wies er darauf hin, dass es bei der damaligen Vorlage zur LPH 1 + 2 ein Honorarangebot gab, welches eine Wertung von 15 % hatte. Wenn sich die weiteren Aufträge darauf aufbauen, ist es von der Wertigkeit unverständlich. Kann über Angebote auch verhandelt werden?
Die Bürgermeisterin führte unmissverständlich aus, dass sie voll hinter dem BTM steht. Das Förderprogramm hat die einmalige Möglichkeit gegeben, dieses Museum zu entwickeln. Sie hat den Fördermittelantrag unterschrieben und wird alles dafür tun, die uns zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zu nutzen, um den Differenzbetrag durch andere Fördermittelakquise auszugleichen.
Herr Kostrewa fragte nach, ob bei Einreichung des Fördermittelantrages die Gesamtfinanzierung gesichert sein muss? Dies bejahrte Frau Taubenek, wies aber darauf hin, dass der Antrag aufgrund der damaligen Kostenschätzung eingereicht wurde. Herr Kostrewa ist der Meinung, wenn wir das Risiko eingehen, muss kostenmäßig umgehend reagiert werden und eine zur Differenz erfolgen.
Herr Paeschke bat darum, eine Übersicht über die einzelnen LPH zu erhalten, um die entsprechenden Planungsverfahren nachvollziehen zu können. Zukünftig sollte sich die Verwaltung darüber Gedanken machen, wie die Kostenschätzungen vorgenommen werden für die nächsten Großprojekte, um derartige Differenzen zu vermeiden. Es muss eine andere Herangehensweise hinterfragt werden, damit eine haltbare und tragfähige Kalkulation erfolgt. Nun muss der nächste Schritt gegangen und sichergestellt werden, dass das Projekt BTM am Ende vollständig realisiert werden kann. Wir brauchen Klarheit über die Kosten und die Finanzierung, und das zügig.
Herr Herzberg ist der Meinung, dass die Planer darauf aufmerksam gemacht werden müssten, dass die Kosten zu hoch sind. Hier vermisst er den Willen der Verwaltung, die Planer entsprechend unter Druck zu setzen.
Herr Horn fragte nach, woran es liegt, dass eine Kostenerhöhung von 1,5 Mio EUR eingetreten ist. Dazu antwortete Frau Korittke, dass u. a. die horizontale und vertikale Dichtung dafür verantwortlich ist. Weiterhin sind in den Deckenkappen Öle ausgelaufen. Dazu wurden verschiedene Varianten untersucht, wie mit den Altlasten umgegangen werden muss. Es müssen teilweise Decken entfernt werden. Es spielen viele Aspekte eine Rolle. Es ist ein Prozess, der sich im Bestand entwickelt.
Herr Engwicht fragte nochmals nach, ob die 500 TEUR nochmals verhandelbar sind. Weiterhin möchte Herr Horn nochmals wissen und beantwortet haben, wo die Mehrkosten entstanden sind. In allen alten Industrieruinen gibt es Ölflecke, das ist nicht überraschend. Er sieht hier Parallelen zur Gubener Straße 10. Er fragte, ob die Entscheidung zur Vorlage vertagt werden kann.
Frau Korittke bat darum, die Diskussion dem Thema der Ausführungsplanung zu widmen, um dann eine Planung für ein mängelfreies Bauwerk zu haben.
Herr Kostrewa bat um eine Gegenüberstellung der Kostenschätzung zur Kostenermittlung nach Kostengruppen im nächsten Ausschuss für Bauen und Vergabe.
Herr Horn wies darauf hin, dass, wenn wir die Planung jetzt in Auftrag geben, entstehen Kosten in Höhe von 500 TEUR. Wo ist der Punkt, wo wir sagen sollten, das können wir uns nicht mehr leisten? Wo liegt die Schmerzgrenze? Frau Taubenek antwortete dazu, dass, sobald die Ergebnisse der Planung vorliegen, nochmals geprüft wird, wo die Schmerzgrenze liegt.
Herr Herzberg kritisierte, dass keine Stellungnahme des RPA vorliegt. Dazu antwortete Frau Langhammer, dass die Stellungnahme bei der Vergabe der stufenweisen Beauftragung erfolgt ist. Sollte es gewünscht werden, wir sie zukünftig diese Vorlagen mit unterzeichnen. Abstimmungsergebnis: 7/1/2, mit Mehrheit lt. Beschlussvorschlag angenommen (Herr Horn bat darum, schriftlich festzuhalten, dass er gegen den Beschlussvorschlag gestimmt hat) |
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