Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Herr Palm: Hintergrund für diesen TOP im heutigen Werksausschuss ist die Forderung des Kämmerers, eine Erhöhung der Eintrittspreise des Ostdeutschen Rosengartens in Höhe von 1,00 € je Tarif im Haushaltssicherungskonzept der Stadt aufzunehmen. Er erläutert die zurzeit gültigen Entgelttarife im Rosengarten und an den Rosengartenfesttagen (siehe Präsentation als Anlage). Die pauschale Aussage des Kämmerers zur Erhöhung von 1,00 € je Tarif wurde etwas gestaffelt bzw. in Varianten dargestellt. Bei den Eintrittspreisen der Rosengartenfesttage wurden auch Nutzergruppen und die hohe Programmqualität betrachtet. Die Variante 1 enthält eine deutliche Erhöhung im Erwachsenenbereich um 3,00 € freitags / 5,00 € sonnabends / 3,00 € sonntags und die Variante 2 eine pauschale Erhöhung für Erwachsene von 2,00 €. Vorschlag für den regulären Saisoneintritt des Rosengartens ist 1,00 € Erhöhung bei Erwachsenen. Alle Erhöhungen beziehen sich jeweils auf die Tageskarte und werden bei Ermäßigungen gestaffelt. Es wird weiterhin vorgeschlagen, bei Kindern die Altersgrenze für den freien Eintritt von 6 auf 10 Jahre anzuheben. Bezogen auf die Besucherzahlen 2019 würden sich bei den Erhöhungen folgende Mehreinnahmen ergeben: Variante 1 = 33.900 €, Variante 2 = 17.080 €, regulärer Saisoneintritt = 22.200 €. Besonders zu betrachten sind die Eintrittspreise für die geplante Deutsche Rosenschau 2023, die aber schon bei der Eintrittspreiserhöhung 2022 Berücksichtigung finden sollte. Ob die Rosengartenfesttage im nächsten Jahr stattfinden, ist aufgrund der Pandemie noch offen, für die Festtage 2022 bis 2024 wäre aber eine verbindliche Festlegung zur Vorplanung notwendig.
Herr Paeschke: Zum Thema erfolgt heute noch keine Beschlussfassung. Die Ausschussmitglieder werden um Diskussion bzw. Meinungsäußerung gebeten.
Frau Sonntag fragt, ob Dauerkarten-Besitzer während der Rosengartenfesttage zuzahlen müssen. Herr Palm: Analog zur bisherigen Regelung werden auch die Dauerkarten etwas teurer. Mit dem Dauerkartenerwerb sind die Festtage miterfasst und eigentlich kostenlos (Vorteil für die ortsansässige Bevölkerung). Frau Sonntag: Bei der Preisfindung erfolgte die Orientierung sicher an anderen Gärten und identischen Veranstaltungen. Sie findet die Preiserhöhung gerechtfertigt, auch im Hinblick auf die zukünftige Mehrarbeit. Das Kombi-Ticket und die Dauerkarte sind nachvollziehbare und realistische Angebote für die Forster.
Herr Dr. Wußmann: Eine Preiserhöhung entsprechend Variante 1 würde weniger Besucher bedeuten. Die Variante 2 ist leichter zu vermitteln. Sollte 2023 die Deutsche Rosenschau stattfinden, ist eine andere Preiskalkulation notwendig.
Herr Paeschke hatte sich bereits in der Vorberatung zu diesem Ausschuss auch für die Variante 2 entschieden. Solche Veranstaltungen müssen nicht kostendeckend sein, angemessene Preissteigerungen sind aber notwendig und für die Bevölkerung akzeptabel.
Herr Engwicht sieht das ähnlich. Er bittet um Darstellung der Ausgabenseite im nächsten Werksausschuss (Kostenentwicklung der letzten Jahre). Eine geringere Preiserhöhung könnte mit geringeren Ausgaben (z. B. beim Programm) kompensiert werden.
Frau Reuter spricht sich für die 2. Variante aus. Zu hohe Eintrittspreise verringern die Besucherzahl. Preissteigerungen wird es auch in Zukunft geben. Eine moderate Anpassung ist notwendig.
Herr Palm: Zurzeit gibt es bei Veranstaltungen eine Unterdeckung von ca. 100.000 €. Weder durch Variante 1 noch durch Variante 2 erfolgt Kostendeckung. 80.000 € Eintrittsgelder fließen in das Programm, die restliche Summe sind Ausgaben für GEMA und Sicherheit (Sanitätsdienst, Feuerwehr, Shuttleverkehr, Straßensperrung).
Herr Paeschke: Die Beschlussvorlage wird im nächsten Jahr (Febr./März) für das Haushaltsjahr 2022 erarbeitet und in den Werksausschuss eingebracht. Der Rosengarten war viele Jahre eine freiwillige Aufgabe und ist seit einigen Jahren als pflichtige Aufgabe im Haushalt anerkannt (die Finanzierung betreffend). Diese Anlage muss für alle bezahlbar bleiben.
Herr Palm fragt, ob der Ausschuss für eine Anhebung der Altersgrenze bei Kindern/Schülern (freier Eintritt) von 6 auf 10 Jahre tendiert. Die Ausschussmitglieder befürworten dies.
Herr Palm und Herr Zuber: Die Eintrittspreiserhöhung wird für die Rosengartensaison 2022 anvisiert aufgrund der weiterhin bestehenden Unsicherheiten wegen der Pandemie und weil Werbematerialien für 2021 bereits verteilt sind. Die Beschlussvorlage soll in die erste Beratungsfolge des kommenden Jahres eingebracht werden, um Vorlauf in der Kommunikation mit Reiseunternehmen zu haben. |
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