Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - 1. Änderung des Grundsatzbeschlusses vom 28.09.2018, Beschlussvorlage SVV/0550/2018/1(neu) auf der Grundlage der Vorentwurfsplanung der DB Netz AG hier: Änderung des lichten Raumes der Euloer Straße, zwischen Teichstraße und August-Bebel-Straße, unterhalb der Eisenbahnüberführung im Zuge des Bauvorhabens der DB Netz AG "Erneuerung des Kreuzungsbauwerkes Bahnstrecke Forst - Cottbus / Euloer Straße"   

 
 
gemeinsame Sitzung des Ausschusses für Bauen und Vergabe und des Ausschusses für Planung
TOP: Ö 13
Gremium: Ausschuss für Bauen und Vergabe Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 08.10.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 22:25   (öffentlich ab 18:30)
Raum: Feuerwehrgerätehaus Mitte
Ort: Hochstraße 2, 03149 Forst (Lausitz
SVV/0160/2020 (neu) 1. Änderung des Grundsatzbeschlusses vom 28.09.2018, Beschlussvorlage SVV/0550/2018/1(neu) auf der Grundlage der Vorentwurfsplanung der DB Netz AG
hier: Änderung des lichten Raumes der Euloer Straße, zwischen Teichstraße und August-Bebel-Straße, unterhalb der Eisenbahnüberführung im Zuge des Bauvorhabens der DB Netz AG "Erneuerung des Kreuzungsbauwerkes Bahnstrecke Forst - Cottbus / Euloer Straße"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Jahnke
Federführend:Fachbereich Bauen Bearbeiter/-in: Handreck, Petra

Die Sitzung wurde um 21.45 Uhr fortgesetzt.

 

Um nicht wieder eine lange Diskussion zu führen, wurde von Herrn Gäbler nachfolgender Vorschlag zur Änderung des Beschlussvorschlages unterbreitet:

 

  1. bleibt unverändert
  2. anstelle „formalisierte Kreuzungsvereinbarung“ soll „Planungsvereinbarung“ verwendet werden

 

Dies begründete er damit, dass für eine Planungsvereinbarung keine finanziellen Mittel benötigt werden.

 

Die Planung wird dem Ausschuss dann nochmals vorgelegt. Bis zur Vorlage der Planung könnten die wichtigen Fakten, wie z. B. das Problem des Lkw-Verkehrs geregelt werden soll, noch besprochen und diskutiert und ggf. in die Planung aufgenommen werden. Erst danach wird entschieden, ob die Bürgermeisterin die formalisierte Kreuzungsvereinbarung unterzeichnet. Heute soll nur über die Unterzeichnung einer Planungsvereinbarung entschieden werden.

 

Herr Paeschke wies erneut darauf hin, dass im ursprünglichen Beschluss weiterhin geschrieben steht, dass die Westumfahrung nach wie vor umgesetzt werden soll. Der Lkw-Verkehr wird aber nicht durch den Bau der Westumfahrung gelöst, da diese die Bahnlinie westlich quert. Es sollte darüber nachgedacht werden, sich vom Bau der Westumfahrung zu verabschieden.

 

Seiner Meinung nach brauchen wir einen Grundsatzbeschluss in der nächsten Zeit, in dem festgeschrieben wird, wollen wir die Westumfahrung oder soll es eine andere Verkehrsregelung in der Stadt geben. Darüber sollten sich die Ausschussmitglieder zunächst einigen.

 

Herr Auerswald sieht viele Dinge ebenso wie Herr Paeschke. Er würde aber mit dem Vorschlag von Herrn Gäbler mitgehen. Es gibt ja bereits einen Grundsatzbeschluss. Jetzt soll lediglich die Breite verändert werden.

 

Dem widerspricht Herr Herzberg, dass es so einfach nicht ist mit der Breite. Dies zieht einen stärkeren Brückenkörper über die Straße nach sich, sodass die Straße automatisch tiefer gelegt werden muss.

 

Herr Mattern findet den Vorschlag von Herrn Gäbler ebenfalls gut und fragte an, was die Planungsvereinbarung beinhaltet. Frau Korittke antwortete dazu, dass dies der Vorlage zu entnehmen ist.

 

Herr Heiber gibt zu bedenken, dass wir uns im Bereich des Eisenbahnkreuzungsgesetzes befinden. In diesem ist festgeschrieben, dass Kreuzungsvereinbarungen abzuschließen sind. Ob es zielführend ist, zunächst eine Planungsvereinbarung abzuschließen, kann er nicht beurteilen.

 

Frau Korittke antwortete dazu, dass die Planungsvereinbarung vorgelagert ist. Frau Jahnke ergänzte dazu, dass es zunächst wichtig ist, eine Vereinbarung zu schließen und die Planungsbedingungen festzuschreiben. Die Planungsvereinbarung ist so gefasst, dass aus dieser heraus erstmal keine Planungskosten entstehen. Erst wenn eine Kreuzungsvereinbarung abgeschlossen wird, entstehen Kosten. Die Stadt Forst (Lausitz) kann ihre Sicht der Dinge dann vorbringen. Wenn die Genehmigungsplanung vorliegt, muss auch die Kreuzungsvereinbarung abgeschlossen werden. Damit werden dann auch die Kosten geregelt. Im Regelfall hat die Verwaltung als Planungskosten eine Kostenpauschale von 10 % zu leisten. Es kann aber mit der Bahn verhandelt werden, dass diese 10 % unterschritten werden.

 

Herr Auerswald stellte fest, dass, bis die Bürgermeisterin die Kreuzungsvereinbarung unterschreibt, die Unterlagen soweit zusammengestellt sind, dass klar ist, was gebaut wird. Nach Abschluss der Planungsvereinbarung ist der Ausschuss in jedem Fall zu informieren.

 

Herr Herzberg ist der Meinung, dass die Kreuzung Bahn / Straße eine Sache der Strukturförderung ist. Dazu ergänzte Herr Kostrewa, dass alle Möglichkeiten geprüft werden müssen, ob hier Mittel der Strukturförderung eingesetzt werden können.

 

Herr Kostrewa wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass diese Thematik nochmals in den Fraktionen beraten werden soll. Auch das Angebot der Verwaltung solte angenommen werden, dass sie in die Fraktionen kommt, um eine erneute zeitaufwändige Diskussion in der Stadtverordnetenversammlung zu vermeiden.

 

Abschließend wird von den Ausschussmitgliedern mehrstimmig der Vorschlag von Herrn Gäbler angenommen. Herr Paeschke und Herr Herzberg stellten den Antrag, dass im Pkt. 2 der 2. Satz gestrichen wird. Der Beschlussvorschlag wird wie folgt geändert:

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt auf der Grundlage der Vorentwurfsplanung der DB Netz AG die Aufweitung des Straßenquerschnittes der Euloer Straße unterhalb der Eisenbahnüberführung im Zuge des Bauvorhabens der DB Netz AG „Erneuerung des Kreuzungsbauwerkes Bahnstrecke Forst Cottbus / Euloer Straße“ auf 13,10 m.

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) ermächtigt die Bürgermeisterin, die formalisierten Kreuzungsvereinbarungen entsprechende Planungsvereinbarung abzuschließen. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, unter Ausnutzung aller Möglichkeiten die Finanzierung des Bauvorhabens zu sichern.

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) wird ständig über das Vorhaben informiert.

 

 


Abstimmungsergebnis über den geänderten Beschlussvorschlag:

Abstimmungsergebnis Stadtverordnete: 11/1/1

Abstimmungsergebnis Sachkundige Einwohner: 8/0/1