Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Herr Kostrewa sah es für sinnvoll an, die TOPs 10 und 11 gemeinsam zu behandeln. Zu diesen Tagesordnungspunkten ist der Landesbetrieb Straßenwesen sowie das Büro Voigt Ingenieure anwesend. Herr Kostrewa erteilte Vorgenannten das Wort.
Zunächst kritisierte Herr Kleiner vom Landesbetrieb Straßenwesen in Bezug auf die Corona-Regeln die hohe Teilnehmerzahl der Sitzung. Aus diesem Grund und auch in Bezug auf die Fürsorgepflicht für seine Mitarbeiter erklärte er, dass die Mitarbeiter des Landesbetriebes Straßenwesen sowie Herr Stephan vom beauftragen Planungsbüro umgehend nach dem Vortrag die Räumlichkeiten verlassen werden und für weitere Fragen nicht mehr zur Verfügung stehen. Die Fragen können dann gern schriftlich an den Landesbetrieb zur Beantwortung übergeben werden.
Herr Stephan, vom beauftragten Büro Voigt Ingenieure, stellte anhand eines Power-Point-Vortrages die entsprechende Planung für die gemeinsamen Bauvorhaben vor.
Herr Kostrewa dankte für die Ausführungen. Herr Kleiner sicherte zu, die Anfragen über Frau Jahnke schriftlich zu beantworten. Anschließend verließen die Gäste, wie bereits angekündigt, die Ausschusssitzung.
Herr Herzberg bat darum, den Power-Point-Vortrag dem Protokoll als Anlage beizufügen. Aus dem Vortrag ging hervor, dass es eine Verkehrszählung gab. Auch diese hätte Herr Herzberg gern zur Verfügung gestellt.
Herrn Bayer würde eine elektronische Übermittlung des Vorgenannten ausreichen. Für ihn ist wichtig zu wissen, an welchen Tagen und welchen Jahreszeiten die Verkehrszählung durchgeführt wurde. Auch die derzeitige Corona-Krise kann die Zählung beeinflusst haben. Außerdem ist für ihn die Führung des Fahrradweges auf der Straße keine Option. Dieser sollte als gemeinsamer Rad-/Gehweg separat geführt werden.
Frau Jahnke erläuterte hierzu, dass der gesamten Planung ein Grundsatzbeschluss aus dem Jahr 2018 vorausgeht. Dieser enthält genau diese Parameter, die im Power-Point-Vortrag vorgestellt und mit den Trägern öffentlicher Belange abgestimmt wurden. Die Ausführungsplanung ist derzeit in der Endfertigung. Die Hinweise und Anregungen der TöBs wurden eingearbeitet. Die Ausführungsplanung wird dann nochmals im Ausschuss für Bauen und Vergabe vorgestellt. Sollte es jetzt noch zwingende Änderungen geben, sind diese umgehend dem LB Straßenwesen mitzuteilen.
Herr Paeschke hat 46 und nicht 47 Bäume gezählt. Dies sollte nochmals überprüft werden. Auch aus seiner Sicht ist der geplante Radfahrerstreifen eine Fehlentscheidung. Es handelt sich hier um eine Bundesstraße, die keinen öffentlichen Rad- und Fußgängerweg hat. Der grundhafte Ausbau bis zur Euloer Straße muss so erfolgen, dass er für die nächsten 40 bis 50 Jahre Bestand hat. Auf keinen Fall darf der Radfahrerstreifen umgesetzt werden. Aus seiner Sicht würde ein einseitiger Rad-/Gehweg ausreichen.
Weiterhin sprach Herr Paeschke die Trennung der Grundstücke in der Cottbuser Straße (vor der Kreuzung zur Euloer Straße) vom Niederschlagswasserkanal an. Er fragte an, ob die Grundstückseigentümer darüber informiert wurden. Dazu antwortete Herr Schmidt, dass die Grundstückseigentümer im Mai 2020 darüber in Kenntnis gesetzt wurden. Die Trennung soll bis Oktober 2021 erfolgen.
Der vorhandene Niederschlagswasserkanal dient momentan maßgeblich der Entwässerung der privaten Grundstücke. Die Stadt hat die Aufgabe, das Niederschlagswasser auf den öffentlichen Flächen abzuleiten, nicht von privaten. Der Kanal befindet sich auch in einem sehr schlechten Zustand, sodass ein Weiterbetrieb nicht möglich ist. Da Aufwand und Nutzen für die 5 besagten Grundstücke nicht vertretbar ist, wird auch kein neuer Kanal verlegt.
Weiterhin erschließt sich Herrn Paeschke nicht die vorgesehene Fahrbahnbreite von 7,50 m, von der aufgrund des überfahrbaren Radeweges nur 4,50 m bleiben. Hier ist ein Begegnungsfall von Lkw/Pkw nicht möglich.
Frau Jahnke verwies hier auf die Straßenverkehrsordnung, wonach es bei den Fahrradstreifen Unterschiede gibt. So ist z. B. bei einer durchgehenden Linie der Fahrradstreifen nicht überfahrbar, bei einer gestrichelten Linie aber schon. Der Fahrzeugführer hat seine Geschwindigkeit entsprechend anzupassen. Für die Anlage des Radverkehrs ist der Baulastträger zuständig. Dafür gibt es Richtlinien. Hier gilt die Richtlinie RASt 06. Weiterhin wies Frau Jahnke darauf hin, dass Kinder bis 8 Jahre auf dem Gehweg fahren müssen, bis 12 Jahre mit Begleitperson auf dem Gehweg fahren dürfen.
Herrn Bayer war es nicht bekannt, dass es einen Grundsatzbeschluss gibt. Er würde sich wünschen, dass dies in der aktuellen Vorlage erwähnt würde. Das macht vieles leichter. (Hinweis: Es handelt sich um die Vorlage SVV/0585/2018)
Herr Engwicht ist der Meinung, dass versucht werden sollte, den Radweg zu entschärfen. Fraglich ist auch, ob es ausreichend ist, die Ampelanlage durch einen Zebra-Streifen zu ersetzen. Dazu antwortete Frau Jahnke, dass die Ampelanlage dem LB Straßenwesen gehört. Diese ist in der Unterhaltung sehr aufwändig. Aus diesem Grund gab es die Empfehlung, dort einen Zebra-Streifen mit Beleuchtung anzuordnen. Auch die Straßenbeleuchtung soll im gesamten Abschnitt mit erneuert werden.
Herr Heiber erinnerte an seine Anfrage bezüglich der Entzerrung des Knotenpunktes Cottbuser Straße / Meisenweg / Euloer Straße. Für ihn ist die Situation nach wie vor ungünstig aufgrund der schlechten Sichtverhältnisse. Dazu antwortete Frau Jahnke, dass es für diesen Knotenpunkt mehrere Variantenuntersuchungen gibt. Dieser Knoten ist jedoch Bestandteil der Euloer Straße. Dieser wird mit den Verantwortlichen beraten. Sobald die Varianten vorliegen, können diese von Herrn Heiber eingesehen werden.
Herr Dr. Jaehn appellierte auch zwingend an einen ordentlichen Radweg, zumal sich an dieser Straße eine Schule befindet und sie durch Lkw-Verkehr sehr stark frequentiert ist.
Herr Herzberg regte an, darüber abzustimmen, ob dieser Vorlage die Zustimmung erteilt werden kann. Speziell geht es ihm um die Trennung des Radweges von der Fahrbahn. Es muss ersichtlich sein, dass die überwiegende Mehrheit der Ausschussmitglieder dafür ist, dass der Radweg von der Fahrbahn getrennt geführt wird.
Herr Jaschan schließt sich der Meinung von Herrn Herzberg an, wobei er ebenfalls noch zu bedenken gibt, dass auch der SV Lausitz in diesem Bereich ansässig ist und viele Kinder diese Straße zum Trainings- und Spielort nutzen. Aus diesem Grund ist es zwingend erforderlich, dass dort ein ordentlicher Radweg hinkommt.
Herr Paeschke unterstrich noch einmal, dass dies eine klare Forderung des Ausschusses ist. Es ist ohne weiteres möglich, von der Pfälzer Straße bis zum Ausbauende eine ordentliche Lösung zu finden. Dies ist auch die Meinung von Herrn Rother.
Herr Engwicht sieht noch einen Kompromiss dahingehend, dass nur ein Radweg angeordnet wird, der beidseitig befahrbar ist.
Herr Kostrewa erwartet eine ordentliche Übermittlung der vorgenannten Hinweise, Anregungen und Bedenken an den LB Straßenwesen. Weiterhin wünscht er bei der nächsten Behandlung dieser Thematik im Ausschuss eine Übersicht, was berücksichtigt wurde und was nicht.
Herr Herzberg forderte zugleich eine Übersicht zur Unfallstatistik der letzten 30 Jahre auf diesem Straßenabschnitt. Die Vorlage wurde zur Kenntnis genommen. |
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