Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Herr Herzberg fragt an, warum es keinen Rechnungsprüfungsausschuss mehr gibt? Diese Frage beantwortet Herr Handreck, dass dieser laut Kommunalverfassung als Pflichtausschuss nicht mehr vorgesehen ist. Herr Kruse berichtet aus der Erfahrung der letzten 8 Jahre und empfindet die Themen des Rechnungsprüfungsamtes im Rahmen des Ausschusses für Finanzen, Ordnung und Sicherheit als völlig ausreichend. Ein extra Ausschuss ist aus seiner Sicht nicht notwendig.
Herr Paeschke gibt den Hinweis, dass das Rechnungsprüfungsamt der Stadtverordnetenversammlung untersteht.
Frau Reuter bittet um Prüfung, ob einen Termin für die Informationsveranstaltung zum Thema Sicherheitspartner noch in diesem Jahr möglich wäre. Außerdem fragt Frau Reuter an, wer bei der Stadt Forst (Lausitz) Ansprechpartner für Bürger aus dem Ortsteil Sacro bezüglich der Sicherheit des Grundwassers ist? Dazu antwortet Herr Handreck, dass es bei der Stadt keinen Ansprechpartner gibt, das liegt in der Zuständigkeit des Landkreises Spree-Neiße, im Fachbereich Umweltamt. Die Stadt Forst (Lausitz) hat davon auch nur aus der Presse erfahren. Bürgeranfragen können nur an das Umweltamt des Landkreises Spree-Neiße gerichtet werden. Frau Reuter gibt noch die Information weiter, dass die Internetverfügbarkeit im Ortsteil Sacro sehr schlecht ist und fragt an, wann dieser Ortsteil mit einem besseren Internet vorsorgt wird. Dazu antwortet Herr Handreck, dass es bis 2024 abgeschlossen sein sollte.
Herr Handreck informiert im Rahmen der unterjährigen Berichtspflicht alle Ausschussmitglieder, dass Corona bedingte aus Ausgleichszahlungen bei der Stadt Forst (Lausitz) eingegangen sind. Mindereinnahmen wurden in diesem Jahr im Freibad verzeichnet. Ein größeres Defizit bzw. gravierende Abweichungen sind im Moment nicht erkennbar. Herr Handreck erläutert, dass die Umsetzung, Kontrolle und Ahndung alle Corona Maßnahmen und Anordnungen in Verantwortung des Landkreises Spree-Neiße liegen. Der Fachbereich Ordnung und Sicherheit kann bei einem Amtshilfeersuchen (wie im Frühjahr 2020) bei der Kontrolle mit unterstützen. Die Erhebung von Bußgeldern erfolgt nur über den Landkreis Spree-Neiße.
Herr Handreck informiert, dass im kommenden Haupt- und Wirtschaftsausschuss und in der Stadtverordnetenversammlung eine erste Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen für das Jahr 2020 auf die Tagesordnung gesetzt wird. Es handelt sich dabei um eine Verschiebung des verkaufsoffenen Sonntages auf Grund des geplanten „Adventsleuchten im Rosengarten“. Diese Verschiebung wurde durch den Gewerbeverein angeregt. Herr Paeschke bestätigt, dass es dazu im Vorfeld eine Abstimmung mit dem Vorsitzenden des Gewerbevereins, Herrn Wolff, gab. |
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