Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Frau Korittke erläuterte einleitend, dass aufgrund der Gewährung einer Bedarfszuweisung zur Durchführung notwendiger und unabweisbarer Investitionsmaßnahmen des Ministeriums des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg Bedingung ist, die Straßenreinigungssatzung und die Straßenreinigungsgebührensatzung zu aktualisieren. Hierfür wurde letztmalig eine Fristverlängerung bis zum 31.03.2021 gewährt.
In der heutigen Sitzung soll zunächst die Straßenreinigungssatzung eingebracht werden, um über die gesetzlichen Grundlagen und die aktuelle Verfahrensweise zu informieren. Schwierig wird sich sicher die Gebührenkalkulation gestalten.
Herr Obst stellt anhand eines Power-Point-Vortrages die entsprechenden Eckpunkte vor.
Herr Kostrewa dankte für die Ausführungen und bat die Ausschussmitglieder um ihre Anfragen.
Herr Richter stellte fest, dass es eigentlich eine Einsparung in der Reinigung geben müsste, da derzeit alle befestigten Straßen wöchentlich gereinigt werden und es dann vorgesehen ist, die Reinigung in bestimmte Klassen zu unterteilen. Danach sollen bestimmte Straßen dann 14-tägig gereinigt werden. Dazu antwortete Herr Obst, dass es nicht darum geht, die Gebühren zu erhalten, sondern vielmehr soll eine Kalkulation unter Beachtung der dann vorgenommenen Änderungen erarbeitet werden.
Frau Janisch fragte an, ob zukünftig mehr Kilometer gereinigt werden sollen. Dazu antwortete Herr Obst, dass durch die Splittung in Reinigungsklassen (RK) die Kilometeranzahl nur geringfügig weniger wird.
Herr Engwicht fragte an, ob vorgesehen ist, auch in den Gebühren einen Unterschied entsprechend den Reinigungsklassen zu machen. Nach Aussage von Herrn Obst ist das geplant.
Frau Janisch sieht hier einen gewissen Zeitdruck und fragte an, warum erst jetzt diese Satzung zur Änderung eingebracht wird. Dazu antwortete Herr Obst, dass sie prinzipiell Recht hat, aber aufgrund des Umfanges der Arbeiten und der jetzigen Corona-Pandemie war eine frühere Umsetzung nicht möglich.
Frau Korittke ergänzte dazu, dass neben dem Thema, dass die Satzungen insgesamt angepasst werden müssen, auch die Ortsteile mit integriert werden müssen. Dazu gab es bereits vor zwei Jahren intensive Gespräche mit den Ortsbeiräten. Diese Gespräche waren sehr unterschiedlich. Es ist nicht möglich, für Ortsteile eine Sonderlösung zu schaffen. Für das gesamte Stadtgebiet gilt ein Solidargrundsatz. Jetzt wurde oben genannte Frist gesetzt und es muss eine Lösung gefunden werden. Frau Korittke erklärte sich bereit, in den Fraktionen zu diesem Thema Rede und Antwort zu stehen, wenn es gewünscht wird.
Frau Janisch fragte an, ob es Erfahrungswerte aus anderen Kommunen gibt? Kann eine Vergleichssatzung beschafft werden?
Herr Obst führte dazu aus, dass die Erfahrungen aus anderen Kommunen vorliegen. Die Stadt Forst (Lausitz) hat jedoch das Novum, dass sie eine Bedarfszuweisung erhalten hat. Ihm ist nicht bekannt, ob auch andere Kommunen eine Bedarfszuweisung erhalten haben. Die Satzungen sind in den anderen Kommunen ähnlich gestaltet wie in Forst (Lausitz). Die Splittung von Straßenreinigungs- und Straßenreinigungsgebührensatzung soll beibehalten werden.
Herr Kostrewa bat darum, auch diese Präsentation den Ausschussmitgliedern zur Verfügung zu stellen, damit eine Grundlage für die notwendigen Beratungen der Thematik in den Fraktionen besteht.
Herr Engwicht fragte an, ob es auch in diesem Jahr einen Vertrag für den Winterdienst in der Stadt Forst (Lausitz) gibt. Dazu antwortete Herr Obst, dass es eine Vertragserweiterung für dieses Jahr mit dem Auftragnehmer aus dem letzten Jahr gab. |
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