Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - Bäderkonzept Forst (Lausitz) 2021  

 
 
6. Sitzung des Ausschusses für Bildung, Soziales, Sport
TOP: Ö 7
Gremium: Ausschuss für Bildung, Soziales und Sport Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 09.11.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:30 - 21:13
Raum: Sitzungsraum L203/L204
Ort: Rathaus Lindenstraße 10-12, 03149 Forst (Lausitz)
SVV/0214/2020 Bäderkonzept Forst (Lausitz) 2021
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Müller, Anett
Federführend:Fachbereich Bildung und Soziales Beteiligt:Verwaltungsvorstand für Service, Bildung und Personal
Bearbeiter/-in: Schultz, Silvia  Fachbereich Bildung und Soziales

Herr Zuber: Die Stadt Forst (Lausitz) konnte mithilfe von Fördermitteln die Schwimmhalle sanieren. Die Sanierung liegt in der Zeitschiene und wird Anfang des nächsten Jahres beendet. Über mehrere Generationen wurde der Bau einer Schwimmhalle versucht, in der DDR-Zeit begonnen, während der Wendezeit modifiziert und Anfang der 90er Jahre realisiert, aber mit DDR-Standard und -technik. Deshalb gab es nach 30 Jahren extreme Schwierigkeiten bei der Weiterbetreibung. Entsprechend der Machbarkeitsstudie soll es eine Schwimmhalle mit Grundversorgung sein, trotzdem erfolgten einige Erweiterungen, insbesondere für Kinder. Wie kann man nun aufgrund der hohen Investitionskosten auch der Betreibung für die Forster und Gäste gerecht werden? Im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zum Baukonzept ist die ganzjährige Öffnung des Saunabetriebes zu realisieren. Deshalb wird die Schwimmhalle bis auf einen Wartungsbereich ganzjährig offen sein. Wie kann aufgrund dieser Konstellation die beste Variante gefunden werden? Das Freibad soll zu den bekannten Zeiten öffnen, aber die Schwimmhalle nicht geschlossen, sondern in reduzierter Form offen gehalten werden. Dies ist im Bäderkonzept erarbeitet und detailliert beschrieben worden einschließlich Angeboten, Eintrittspreisgestaltung, Öffnungszeiten, Stellenbesetzung und Kostenkalkulation.

 

Frau Müller erläutert mit ihrer Präsentation das Bäderkonzept in wichtigen Eckpunkten. Die Verwaltung schlägt den Parallelbetrieb von Schwimmhalle und Freibad vor.

 

Herr Rother spricht sich für den Parallelbetrieb aus.

 

r Frau Sonntag ist es ein schlüssiges Konzept. Sie stellt folgende Fragen: In der Variante I kommt eine Stelle Kassierung dazu. Ist diese Stelle in der Variante II nicht notwendig? Im Bäderkonzept fehlen Aussagen zu Hygienemaßnahmen oder anderen Strategien in Bezug auf die Pandemie. Vielleicht sollte vorsichtiger geplant werden. Gibt es Vorstellungen?

Herr Zuber geht davon aus, dass sich die Situation wieder entspannt. Hygienemaßnahmen sind in der Schwimmhalle noch besser zu gewährleisten als im Freibad. Auswirkungen auf den Personalbestand gibt es nicht.

 

Frau Sonntag fragt weiter nach dem Ursprung der angegebenen Werte bei Einnahmen für den Schwimmhallenbetrieb.

Frau Müller: Sie wurden aus den Besucherzahlen des letzten Jahres und den angenommenen neuen Eintrittspreisen errechnet, es wurden Durchschnittswerte ermittelt.

 

Herr Stenzel: Seine Fraktion ist für den Parallelbetrieb. Die neue Schwimmhalle muss ausgelastet sein. Die Betreibung ist abhängig von der Corona-Pandemie. Er schlägt einen Testzeitraum von 2 - 3 Jahren zur Entwicklung der Besucherzahlen vor.

 

Herr Herzberg vermisst im Konzept das Impressum mit namentlichen Angaben der Bearbeiter. Ist bei den angegebenen Stunden für den Saunabesuch die Umkleidezeit enthalten?

Frau Müller bejaht dies (10 Minuten Toleranz).

 

Herr Renner schätzt den Parallelbetrieb als positiv ein. Wird beim Parallelbetrieb während einer Schlechtwetterzeit das Personal im Freibad reduziert?

Herr Zuber: Eine grundsätzliche Regelung ist aufgrund der in jedem Jahr anderen Wetterlage nicht möglich. Es gibt im Freibad aber noch viele andere Aufgaben für das Personal (Wartungs- und Pflegearbeiten), die unabhängig vom Wetter oder den Besucherzahlen sind. Beim Ausfall von Beschäftigten in der Hochsaison entstehen Mehrstunden, die dann abgegolten werden können. Der Einsatz des Freibadpersonals in der Schwimmhalle ist nicht grundsätzlich vorgesehen. Bei Dauerregen über Wochen werden Einzelfallentscheidungen getroffen.  

 

Herr Stenzel: In der Vergangenheit mussten Schwimmvereine für die Nutzung bezahlen. Ist dies wieder vorgesehen? Was müssen Vereine zahlen, die nicht zur Stadt gehören?

Frau Müller: Vereine können auch zukünftig Bahnen mieten, gestaffelt nach einheimischen und auswärtigen Vereinen, Institutionen und Gewerbetreibende. Sie erläutert die Sondertarife.

 

Frau Sonntag findet die Parallelnutzung progressiv und mutig. Sie schlägt die Begrenzung (auch des Personals) auf einen gewissen Zeitraum vor, um danach die Entwicklung nochmals einzuschätzen.

Herr Zuber: Im Bäderbereich ist Fachpersonal schwer zu finden. Bei Befristung von Arbeitsverhältnissen wird die Resonanz noch geringer sein. Sollte in einigen Jahren Personalreduzierung notwendig sein, müssten Beschäftige anders eingesetzt bzw. Stellen altersbedingt nicht mehr besetzt werden. Die Vorab-Kalkulation ist schwierig. Der Fachpersonalmarkt ist hart umkämpft, auch von anderen Bädern in Nachbarstädten. Deshalb sollte die Nichtbefristung verfolgt werden.

 

Frau Sonntag: Sind zusätzliche Angebote kostenpflichtig oder im Eintrittspreis enthalten?

Frau Müller: Hier unterscheiden sich Kurse und Angebote. So ist z. B. die Wassergymnastik als Kurs zu bezahlen, aber als Gymnastik für alle ein zusätzliches, kostenfreies Angebot bei normalem Eintrittspreis. Schwerpunkt sind Angebote des städtischen Personals, damit die Einnahmen der Stadt zugute kommen. 

 

Herr Richter nimmt an, dass Zahlungen mit der EC-Karte möglich sein werden. Wird es auch die Möglichkeit zum Abo-Abschluss geben (ganzjährige bargeldlose Schwimmhallennutzung). Als Beispiel nennt er die „Rehavita“ in Cottbus, wo ein Jahresbeitrag entrichtet wird und mit der Jahreskarte alle Angebote genutzt werden können.

Herr Zuber: Ergänzungen können jederzeit vorgenommen werden. Bargeldlose Bezahlung ist möglich. Eine separate Jahreskarte wurde noch nicht betrachtet, wird aber in die Überlegungen einbezogen. 

 

Herr Herzberg schlägt die Bezahlung eines Monatsbeitrages vor, womit die Nutzung von Sauna, Schwimmhalle und Angeboten möglich ist. Für die Anmietung des Mehrzweckraumes und Sportraumes sind im Konzept keine Preise enthalten.

Frau Müller: Für die Nutzung dieser Räume sind je Stunde 15 € vorgesehen.

 

Herr Herzberg: Kann eine Privatperson den Sportraum ganzjährig nutzen?

Herr Zuber: Es gibt verschiedene Anfragen, z. B. Physiotherapie und Yoga, die Nutzung wird aber tageweise vergeben. Für die Sportraumnutzung muss ein Zeitregime bzw. Gleichgewicht in der zeitlichen Nutzung gefunden werden. Besser sind verschiedene Angebote in der Halle.

 

Herr Renner bemerkt, dass der Kioskbetreiber im Freibad mitunter den Laden wegen Krankheit des Personals nicht besetzen konnte. Gibt es im nächsten Jahr eine bessere Lösung oder Regelung?

Herr Zuber: Mit dem Betreiber wird ein intensives Auswertungsgespräch geführt, vorgesehen ist auch eine Vertragsanpassung. Dabei soll nicht nur die Kioskbesetzung, sondern ebenfalls ein gesundes Warenangebot thematisiert werden.

 

Auf die Frage von Frau Beyer, wann die Schwimmhalle eröffnet werden soll, antwortet Herr Zuber, dass die Eröffnung Ende des I. Quartals 2021 geplant ist.

 

Herr Herzberg: Wäre der Parallelbetrieb von Schwimmhalle und Freibad ein Novum in der Gegend oder bieten andere Städte diese Variante schon an?

Herr Zuber antwortet, dass in der Regel beides betrieben wird.

 

Da keine weiteren Fragen gestellt werden, bittet Herr Rother um Abstimmung zur Variante I der Beschlussvorlage.

 

Abstimmung Stadtverordnete: 7/0/0

Abstimmung Sachkundige Einwohner: 2/0/0