Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - Vorstellung der Aufgabenstellung für eine Machbarkeitsstudie "Neubau einer einzügigen Grundschule und eines Hortes nebst Freiflächengestaltung" unter Einbeziehung der Gesamtfläche des Flurstückes 778/5, Flur 33, Gemarkung Forst (Lausitz) an der Triebeler Straße  

 
 
5. Sitzung des Ausschusses für Planung
TOP: Ö 7
Gremium: Ausschuss für Planung Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 19.11.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:30 - 20:35
Raum: Sitzungsraum L203/L204
Ort: Rathaus Lindenstraße 10-12, 03149 Forst (Lausitz)
SVV/0219/2020 Vorstellung der Aufgabenstellung für eine Machbarkeitsstudie "Neubau einer einzügigen Grundschule und eines Hortes nebst Freiflächengestaltung" unter Einbeziehung der Gesamtfläche des Flurstückes 778/5, Flur 33, Gemarkung Forst (Lausitz) an der Triebeler Straße
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Verfasser:Herr Olheide
Federführend:Fachbereich Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Handreck, Petra

Frau Korittke gab einleitend Erläuterungen zur Vorlage.

 

Herr Gäbler fragte an, ob die zusätzlichen Räume, die auf Seite 4 der Vorlage aufgezeigt werden, unbedingt erforderlich sind. Das sind zusätzliche Kosten.

 

Frau Müller führte dazu aus, dass dies in der GS Keune etwas mit der Schule des gemeinsamen Lernens und mit der Variante Flex zu tun hat. Schon dadurch werden zusätzliche Räumlichkeiten benötigt. Zusätzlich zu den normalen Schülern, gibt es Schüler mit Förderbedarf, was ebenfalls zu berücksichtigen ist. Weiterhin ist zu beachten, dass es einen Anspruch auf Ganztagsbetreuung geben soll. Dies wird gerade in der Bundesregierung diskutiert. Grundsätzlich ist es bei Schulneubau so, dass zusätzlicher Raumbedarf erforderlich ist.

 

Weiterhin fragte Herr Gäbler an, ob eines Antragstellung für die Befreiung aus dem Land­schaftsschutzgebiet entsprechend den Ausführungen auf Seite 6 der Vorlage nicht möglich ist? Dazu antwortete Frau Korittke, dass es ein Gespräch mit der unteren Naturschutzbehörde gab, in dem mitgeteilt wurde, dass eine Genehmigung im Sinne eines Bauantragsverfahrens nicht möglich ist. Dies muss im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens geregelt werden.

 

Herr Richter wies darauf hin, dass das nicht heißt, dass in diesem Gebiet nicht gebaut werden darf. Herr Bayer fragte nochmals zu seinem Verständnis, ob es richtig ist, dass kein gesondertes Verfahren für die Herausnahme aus dem Landschaftsschutzgebiet notwendig ist. Im jetzigen Zeitpunkt ist dies so.

 

Weiterhin sieht Herr Bayer die Anzahl der Stellplätze als überdimensioniert an und fragte nach, wie viele Stellplätze am derzeitigen Standort vorhanden sind. Könnten die aufge­hrten Stellplätze eventuell bei veränderter Straßenführung reduziert werden. Auch eine komplette Unterkellerung des Gebäudes hält er nicht für erforderlich. Hier könnte eine Teilunterkellerung erfolgen.

 

Frau Müller erklärte dazu, dass die Anforderungen in Abstimmung mit der Schulleitung erfolgten. Die Parksituation ist jetzt schon sehr schwierig auf dem Gelände. Wenn ca. 160 Schüler die Schule besuchen, sollten auch die entsprechenden Parkmöglichkeiten berücksichtigt werden.

 

Herr Bayer ist der Meinung, dass durch Schule und Hort eine versetzte Nutzung erfolgt, sodass es hier keine Überlagerungen geben sollte. Weiterhin sollte in Betracht gezogen werden, inwieweit es möglich ist, dass Lehrer eine gewisse Strecke auch zu Fuß zurücklegen. So können die gewonnenen Flächen den Kindern zur Betätigung zur Verfügung gestellt werden.

 

Herr Heiber geht nicht davon aus, dass von jedem Planungsbüro eine Machbarkeitsstudie erstellt wird. Frau Korittke führte dazu aus, dass sehr wohl von jedem Büro eine Studie erstellt wird und sie das auch nur empfehlen kann. Nur so können durch die unterschied­lichen Herangehensweisen der Büros optimale Ergebnisse erreicht werden. Aus den verschiedenen Machbarkeitsstudien kann dann der Grundsatzbeschluss gefasst werden.

 

Herr Richter fragte an, ob es erforderlich ist, auf dem Grundstück auch noch ein Fußballfeld zu errichten, wenn bereits Schule und Hort dort integriert werden.

 

Frau Korittke wies darauf hin, dass, wie bei allen Großprojekten, eine umfassende Beteiligung der Nutzer durchgeführt wird. Dies ist ein Wunsch des Nutzers. Es gibt jedoch keine zwingende Vorschrift zur Umsetzung.

 

Herr Bayer fragte an, ob jedes der drei zu benennenden Planungsbüros einen gesonderten Auftrag zur Erarbeitung der Machbarkeitsstudie erhält. Dazu antwortete Frau Korittke, dass eine Machbarkeitsstudie immer für ein und dasselbe Vorhaben durchgeführt wird. Damit erhält man verschiedene Varianten und Lösungsansätze. Es bekommen alle die gleichen Unterlagen und können ihre Kreativität zeigen. Für die Keuner Straße 100 liegt bereits die Leistungsphase 2 für die Sanierung der Schule und des Hortes mit Kostenschätzung vor. Auch für den Neubau an diesem Standort liegt eine Kostenschätzung vor.

 

Herr Herzberg ist der Ansicht, nachdem er jetzt die Wünsche der Nutzer gehört hat, dass der Standort Keuner Straße 100 damit nicht mehr umgesetzt werden kann, da die Fläche hierfür viel zu klein ist. Die neue Fläche müsste entsprechend angepasst werden, um einen reellen Kostenvergleich zu haben. Er fragte daher an, ob überhaupt noch alle drei Varianten aktuell sind.

 

Dazu antwortete Frau Korittke, dass des nach wie vor einen Grundsatzbeschluss gibt, der unverändert besteht. Der Auftrag der CDU-Fraktion/Grüne und SPD-Fraktion war eindeutig, dass das FS 778/5 betrachtet werden soll und das wird getan.

 

Herr Herzberg fragte nach der Ausweisung im Flächennutzungsplan für dieses Grundstück. Dazu antwortete Herr Olheide, dass es als Waldfläche ausgewiesen ist. Da hier Flächen beansprucht werden, die bisher baulich nicht nutzbar waren, ist ein Änderungsverfahren des Flächennutzungsplanes erforderlich.

 

Eine Diskussion wurde darüber geführt, dass noch weitere Planungsbüros beteiligt werden sollten, so z. B. Bärmann & Partner aus Guben oder das Büro SHW Architektur GmbH aus Berlin. Frau Korittke erklärte, dass solche Planungsbüros angeschrieben werden, die kompetent für ganzheitliche Planungen sind und das kann sie von den ausgewählten Büros sagen.

 

Herr Gäbler bat die Verwaltung zu prüfen, ob die von Herrn Herzberg benannten Büros mit einbezogen werden können. Weiterhin sollte die Schüleranzahl nochmals geprüft werden. Frau Müller antwortete dazu, dass die Schülerzahlen in den letzten Jahren stabil waren. Für das nächste Jahr sind es ca. 160 Schüler.

 

Abschließend führte Herr Gäbler aus, dass Klarheit bestehen muss, wie die Nutzung für die nächsten 10 Jahre aussieht.


Die Vorlage wurde zur Kenntnis genommen und die Aufgabenstellung damit bestätigt.