Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - Koordinierungsgespräch im Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Einrichtungen im Bereich Sport, Jugend und Kultur" hier: Maßnahmen im Projekt "Nachhaltige Entwicklung des Schul- und Sportzentrums am Wasserturm"  

 
 
7. Sitzung des Ausschusses für Bildung, Soziales und Sport
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Bildung, Soziales und Sport
Datum: Mo, 25.01.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:30 - 20:32
Raum: Sitzungsraum L203/L204
Ort: Rathaus Lindenstraße 10-12, 03149 Forst (Lausitz)
SVV/0233/2021 Koordinierungsgespräch im Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Einrichtungen im Bereich Sport, Jugend und Kultur"
hier: Maßnahmen im Projekt "Nachhaltige Entwicklung des Schul- und Sportzentrums am Wasserturm"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Verfasser:Frau Korittke
Federführend:Verwaltungsvorstand für Stadtentwicklung und Bauen Bearbeiter/-in: Handreck, Petra

Frau Korittke geht nochmals ausführlich auf die Erläuterungen in der Informationsvorlage ein. Diese wurde erstellt, um die Stadtverordneten vor dem Koordinierungsgespräch mit dem Bund am 10.02.2021 über die Durchführung der aktuell möglichen Maßnahmen (Errichtung Funktionsgebäude, Stadionsanierung und Errichtung Skateranlage) innerhalb dieses Projektes entsprechend der zur Verfügung stehenden Mittel von 3,3 Mio. Euro zu informieren. Im weiteren Verlauf wird ein Planungsbüro mit den notwendigen Planungsuntersuchungen beauftragt. Dafür gibt es noch keine konkrete Aufgabenstellung, da erst das Koordinierungsgespräch abgewartet werden soll.

 

Herr Richter fragt, ob es zur Ausführung des Rasens ein Ergebnis gibt.

Frau Korittke: Damit wird ein Planungsbüro beauftragt. In der Leistungsphase 2 ist eine Variantenuntersuchung als Vorgabe für das Planungsbüro enthalten (330- und 430-Meter-Bahn, Kunst- oder Naturrasen einschl. Vor- und Nachteile). Das Planungsbüro untersucht die Varianten und die Stadtverordneten bestimmen, welche Variante ausgeführt wird.

 

Frau Sonntag: Gibt es nach Rücksprache mit den Sportvereinen, dem EB KTM und dem Fachbereich Bildung und Soziales konkrete Hinweise zur Größe des Funktionsgebäudes? Sind Alternativen im Hinblick auf Bauweise und Nachhaltigkeit (Untersuchung Plattenbauten) möglich? Oder ist dies nach dem Koordinierungsgespräch auch ein Thema für das Planungsbüro?

Frau Korittke: Die Stadionbaracke hat eine Fläche von 670 m². Entsprechend den Anforderungen der Vereine und bauordnungsrechtlichen Anforderungen wird die Nutzfläche ca. 440 m² und die Gesamtfläche 530 m² betragen. Die Veranstaltung mit den Vereinen war sehr  kooperativ und die besonderen Anforderungen an den Funktionsraum wurden bis 31.12.2020 mitgeteilt. Diese sind in der Aufgabenstellung und groben Kostenschätzung berücksichtigt. Bisher gibt es keinen Auftrag, vorhandene Platten für das Funktionsgebäude wieder zu verwenden. 

 

Frau Sonntag: Ist das Funktionsgebäude ausschließlich für die Vereinsnutzung vorgesehen oder auch für andere (z. B. Senioren- und Fitnessgruppen, Familiensport, Schulsportfeste)? Können die Nutzungsmöglichkeiten noch verändert werden?     

Frau Korittke: Der SVV-Beschluss lautet: Abriss der Baracke und Errichtung eines Funktionsgebäudes zur Unterbringung von Garderoben, Umkleide- und WC-Anlagen, Technikräumen, Pflege- und Sportgeräteräumen sowie Vereinsräumen einschl. Erste Hilfe und Schiedsrichter. Dieser Beschluss wurde im fiktiven Funktionsgrundriss berücksichtigt. Ein Funktionsraum ist dabei vorgesehen. Thema des Antrages war auch die Flächenöffnung für den Breitensport, z. B. Vollolympics. r Events bzw. Schulsportfeste ist die Nutzung der Sanitärräume möglich. Der Funktionsraum mit einer Fläche von 120 m²nnte auch bei anderen Events punktuell geöffnet werden. Die Hauptnutzung wird aber durch Vereine erfolgen.

 

Herr Renner ist seit 1983 aufgrund seiner Aktivitäten in der Leichtathletik mit dem Forster Stadion verbunden. Im Internet recherchierte er 4 verschiedene Varianten eines Leichtathletik-Stadions. Seine Bitte an die Stadt wäre die Umsetzung des Typs C, weil geeignet für Leichtathletik, Schulen, Trainings- und Freizeitsport. Dieser Typ beinhaltet eine 400-Meter-Rundbahn, Hochsprunganlage, Weitsprung, Dreisprung, Kugelstoßen, Diskus und Speerwerfen, in der Mitte ein Großfeld von 68 x 105 m. Damit wäre auch eine andere Stadionnutzung möglich, wie Landesmeisterschaften der Feuerwehr, Bewerbung für sportliche Landesmeisterschaften und andere Sportwettbewerbe. Vielleicht besteht noch die Möglichkeit der Umsetzung.

Frau Korittke: Planungsauftrag wird die Prüfung der 400-Meter-Bahn sein. In der Kostenschätzung für 3,3 Mio. Euro sind weder eine Hochsprung- noch Speerwurfanlage oder anderes enthalten, sondern die von der SVV am 24.05.2019 beschlossenen Punkte.

 

Herr Renner weist darauf hin, dass bei der Entscheidung für Kunstrasen kein Speerwurf möglich ist. Fraglich ist auch, ob dieser pflegeleichter ist als Naturrasen.

 

Frau Sonntag: Ist es für das Koordinierungsgespräch von Vorteil, noch einen anderen Auftrag zu formulieren (Stadion Typ C, Veränderung der Größe des Funktionsgebäudes bei anderer Nutzung)?

Frau Korittke: Im Projektantrag aus dem Jahr 2018 sind Kurzbeschreibung und Begründung des Projektes, Ziele und Zwecke enthalten, außerdem eine Stellungnahme, wie die Auswahlkriterien des Bundes für dieses Programm erfüllt werden sollen. Die Stadtverordneten, der Kinder- und Jugendbeirat, der Seniorenbeirat u. a. haben sich 2019 zur Machbarkeitsstudie geäert und einen Grundsatzbeschluss gefasst. Dem Bund ist wichtig, dass die Gemeinden Grundzüge der Antragstellung beibehalten. Basis für die Antragstellung ist nicht ein Sportzentrum für den Leistungssport, sondern für die Sicherung des sozialen Lebens, zur Durchführung des Breitensports und besondere sportliche Events. Das Thema soll erweitert werden mit einer Skateranlage und Herstellung von Synergieeffekten mit dem Parkplatz der Mehrzweckhalle oder der Schwimmhalle. Die Gebäudegröße spielt keine Rolle. Bei der Projektfinanzierung gibt es aber keinen Nachschlag“. Jeder Beschluss kann von den Stadtverordneten geändert werden. Die Verwaltung muss damit umgehen und den Fördermittelgeber anren. Frau Korittke ergänzt, dass es für das Koordinierungsgespräch eine 10-Punkte-Gliederung gibt, wo unter Punkt 6 die Einzelmaßnahmen, die beantragten Ausgaben und die geplante Gesamtfinanzierung dargestellt werden. Für das Funktionsgebäude erfolgte eine grobe Kostenschätzung. Wird es größer gebaut, entsteht die Frage nach der Finanzierung.

 

Herr Herzberg: Die Informationsvorlage ist am 27.01.2021 auf der Tagesordnung des HWA. Gibt es dort noch weiterführende Informationen (Inhalt der Zuarbeiten von den Vereinen, Teilnehmer der Vereine, Protokolle)? Besteht die Möglichkeit, dies bis zum Ausschuss nachzuholen? Kann man als Stadtverordneter an diesem Koordinierungsgespräch teilnehmen? Herr Herzberg nscht ein umfassendes Protokoll des Koordinierungsgesprächs. Er übergibt seine schriftlich formulierten Fragen während des ABSS und bittet um Beantwortung im HWA.

 

Frau Korittke: Die Zuarbeiten bzw. Hinweise der Vereine sind in die Kostenschätzung eingeflossen. Wenn die Stadtverordneten es wünschen, kann der Planerauftrag von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen werden. Es gibt kein Protokoll über die Veranstaltung mit den Vereinen. Das Protokoll des Koordinierungsgesprächs erstellt der Bund.  

 

Herr Herzberg: Dies ist eine Frage der Organisation bzw. wie die Stadtverwaltung mit Vereinswünschen umgeht. Es gibt keine Entscheidungsgrundlage, die Erläuterungen in der Informationsvorlage sind nicht ausreichend. Er möchte wissen, was die Vereine eingereicht haben und wer sie vertritt. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass das Vertrauen gegenüber der Verwaltung immer weiter zurückgeht (aus seiner Sicht).

 

Frau Sonntag sieht immer noch ein Kinder- und Jugendzentrum am Wasserturm. Die Stadtverordnetenversammlung hat einen Antrag in dieser Richtung verabschiedet. Es gibt einen positiven Planungsbescheid für die Plattenbauweise des Kinder- und Jugendzentrums. Kann man die Zusammenarbeit mit der BTU kombinieren? Wenn die Skateranlage errichtet wird, könnte dort vielleicht kein Gebäude mehr stehen. Ist es möglich, die Weiterentwicklung und Ergänzung dieser Gesamtanlage sowie die zukünftige nachhaltigere Nutzung durch weitere Sportgruppen im Koordinierungsgespräch zu berücksichtigen? Sie möchte dies als Auftrag für das morgige Gespräch weitergeben.

Frau Korittke wiederholt nochmals: Die Projektskizze ist aus dem Jahr 2018. Zu diesem Zeitpunkt war das Kinder- und Jugendzentrum an diesem Standort noch nicht im Gespräch. Die Fläche von 650 m² ist für eine Skateranlage ausreichend. Die Beteiligung des Kinder- und Jugendbeirats für dieses Areal erfolgte bereits, er sprach sich 2018/19 dafür aus und bestätigte die Fläche als ausreichend. Sollte es nach dem Koordinierungsgespräch eine andere Entscheidung oder eine Entscheidung für dieses Vorhaben geben, dann sind Synergieeffekte zu erzielen. Die damals inhaltlich umfangreichere Projektskizze wurde der jetzt niedrigeren Fördersumme von 3,3 Mio. Euro in Verbindung mit den Vereinen angepasst, um das Stadion für den Sport und auch mit einer Skateranlage aufzuwerten. Es gibt keine Planung, aber den Vorteil einer Baugrunduntersuchung.

 

Herr Grund: Wurde mit der Baugrunduntersuchung festgestellt, dass dieses Areal definitiv bebaut werden kann? Wie hoch sind die Kosten für die Skateranlage?  

Frau Korittke: Die umfangreichen Stellungnahmen der Baugrunduntersuchung liegen vor. An beiden Standorten wurde ein schwieriger Baugrund festgestellt, der bei der Planung berücksichtigt werden muss. Deshalb wurde in dieser Kostengruppe r die besondere Gründung (Brunnenring- oder Pfahlgründung, alternativ Bodenaustausch) mehr Geld eingeplant, unabhängig vom Bau eines Kinder- und Jugendzentrums oder eines Funktionsgebäudes. Bei der Skateranlage entstehen 60 - 70.000 € zusätzliche Kosten.