Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - Information zur aktuellen Lage der Corona-Pandemie bzgl. Einrichtungen der Stadt Forst (Lausitz)  

 
 
7. Sitzung des Ausschusses für Bildung, Soziales und Sport
TOP: Ö 9
Gremium: Ausschuss für Bildung, Soziales und Sport
Datum: Mo, 25.01.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:30 - 20:32
Raum: Sitzungsraum L203/L204
Ort: Rathaus Lindenstraße 10-12, 03149 Forst (Lausitz)

Frau Müller informiert:

 

Die Situation hat sich seit den Informationen im letzten Ausschuss am 09.11.2020 ständig verändert. Sie stellt die heutigen aktuellen Zahlen in einer Übersicht dar. Infektionen gibt es nicht nur bei der älteren Generation, auch im Kita-Bereich traten in den letzten Monaten einige Fälle auf. In der Kita „Waldhaus“ sind zum vierten Mal Erzieher und Kinder betroffen. Seit 20.01. wurden 4 Erzieherinnen positiv getestet. 3 Gruppen waren in Quarantäne, sind aber inzwischen wieder anwesend. Betroffen ist auch die Kita „Fröbel“ mit 9 positiv getesteten Erzieherinnen und 3 Kindern, mehreren Gruppen in Quarantäne und einem eingeschränkten Angebot. Vor Weihnachten wurden Erzieherinnen der kath. Kita „Arche“ positiv getestet, in der Kita „Kinderland“ war eine positiv getestete Erzieherin und in einer Tagespflegeeinrichtung gibt es ein positiv getestetes Kind. Problem sind die schweren Corona-Verläufe, wenn Erzieherinnen länger als bei anderen Krankheiten ausfallen. Die Stadt als Träger der Einrichtung muss die Ausfälle kompensieren.

 

Die Eindämmungsverordnung des Landes Brb. regelt die Notbetreuung in Grundschulen und Horten. Während des Jahreswechsels wurden die dafür notwendigen Anträge von der Verwaltung bearbeitet. In den kommunalen Grundschulen lernen insg. 702 Kinder. 143 Eltern haben Notbetreuung für ihre Kinder beantragt, davon wurden 138 Anträge bewilligt. Alle anderen Kinder werden zuhause beschult, entweder digital oder mit  Aufgabenvorbereitung durch die Lehrer. In den Horten sind insgesamt 528 Kinder, während der Notbetreuung jetzt nur 179 Kinder.

 

Der Landkreis bereitet aktuell die Schließung der Kitas ab 01.02.2021 vor. Dazu muss laut Eindämmungsverordnung 3 Tage ein Inzidenzwert von 300 sein. Anträge zur Notbetreuung erhält man auf der Internetseite des Landkreises, die Prüfung aller Anträge erfolgt durch die Stadt. Notbetreuung kann nur gewährt werden, wenn beide Eltern in systemrelevanten Berufen arbeiten, für den medizinischen Bereich ist auch ein Elternteil ausreichend. Ab 01.01.2021 ist der Anspruch für berufstätige Alleinerziehende und für Kinder aus schwierigen Familien (bei Gefährdung des Kindeswohls) hinzugekommen.

 

r alle Erzieherinnen und Erzieher in den Kitas war und ist es eine schwierige Zeit. Die Eltern wurden angehalten, ihre Kinder nach Möglichkeit zuhause zu betreuen, dennoch besteht ein Rechtsanspruch. Dies wurde von den Eltern unterschiedlich betrachtet, wodurch Diskussionen zwischen Eltern und Erziehern entstanden. Ein weiteres Problem waren die Elternbeiträge (Erlass bei Betreuung zuhause). In der letzten Woche wurde nachgesteuert und das Land wird die Elternbeiträge für diese Fälle übernehmen. Dazu wird eine Richtlinie beschlossen und umgesetzt. Die Antragstellung erfolgt wahrscheinlich über die Stadt beim Landkreis.

 

Die Bibliothek ist seit Mitte Dezember geschlossen und wird vorerst nicht öffnen, abhängig von der Entwicklung der Fallzahlen und der Eindämmungsverordnung.

 

Frau Sonntag fragt: Gibt es Rückmeldungen aus Schulen zur Umsetzung des  Distanzunterrichts? Familien mit mehreren Kindern oder Förderschülern kommen mit dem Homeschooling nicht zurecht. Wohin können sich die Eltern wenden?

Frau Müller: Punktuell gibt es Rückmeldungen, aber es ist sehr unterschiedlich. Einigen Schülern liegt das digitale Lernen mehr als der Präsenzunterricht, das Gegenteil ist aber auch der Fall. Unterschiedlich ist auch die Unterstützung der Schulsozialarbeiter, regelmäßige Hilfsangebote gibt es in der Oberschule. Die Schulsozialarbeiter der Grundschulen unterstützen die Lehrer vor Ort in der Notbetreuung. Sie versuchen, mit schwierigen Fällen aus der Schule telefonischen Kontakt zu halten oder suchen die Häuslichkeit auf. Dem Schulsozialarbeiter ist es nicht möglich, nebenbei noch Nachhilfe oder zusätzliche Hilfe bei den Hausaufgaben zu geben. Insgesamt ist dies eine schwierige Situation, die man nicht lange Zeit aufrechterhalten kann. Unterstützung geben die Sozialarbeiter des NIX e. V. im Schülerfreizeitzentrum. Sie verlegen die Öffnungszeit auf den Vormittag und unterstützen bei Aufgaben und Hausaufgaben. Es ist aber keine reguläre Betreuungsform. Termine können telefonisch vereinbart werden.

Frau Dreßler: Hilfreich wäre, über dieses Hilfsangebot des Schülerfreizeitzentrums im Stadtkanal zu informieren.   

 

Frau Dreßler spricht folgendes Problem an, das ihr von Eltern mitgeteilt wurde: Hartz IV-Familien werden die Kostenr das Essen erstattet. Das Einkaufen der Lebensmittel ist für die Familien aufgrund des Homeschoolings jetzt teurer. Sie müssen diese Kosten vom Regelsatz voll entrichten. Frau Dreßler bittet um Prüfung. 

 

Frau Dreßler: Wie werden Erzieherinnen und Erzieher geschützt? Wird ihnen das Impfen angeboten?

Frau Müller: Die Kita-Erzieherinnen sind gefährdeter als Arbeitnehmer anderer Bereiche. Deshalb wurden die Erzieher in die Teststrategie des Landes Brandenburg aufgenommen (Testung zweimal monatlich). Lehrer und Schüler tragen inzwischen Masken. Dies ist jedoch in der Kita nicht möglich. Gerade im frühkindlichen Bereich ist der Sichtkontakt durch Mimik und Gestik wichtigr die Einschätzung von Situationen, zum Wohlfühlen und Lernen. Somit besteht in Kindereinrichtungen weder für Erzieher noch Kinder Maskenpflicht. In jeder Einrichtung gibt es Hygienekonzepte. Im Oktober und November wurde die Übergabestrategie nochmals überprüft und die Abgabe der Kinder erfolgt wieder im Außenbereich des Eingangs.r alle Fremdpersonen besteht Maskenpflicht und Registrierung.

 

Herr Renner fragt, ob aufgrund der jetzigen Situation die Schülerinnen und Schüler das Schuljahr wiederholenssen; denn es fehlt ein komplettes Schuljahr. Welche Vorstellungen gibt es?

Frau Müller: Dieses Thema wird zurzeit heftig diskutiert. In diesem Jahr soll es keine „Sitzenbleiber“ geben und jedes Kind sein Zeugnis erhalten. Es sollen keine Kinder gezwungen werden, Schuljahre wegen schlechter Zensuren zu wiederholen. Eine Entscheidung dazu ist noch nicht bekannt.

 

Herr Renner: Gibt es in der Grundschule Angebote zum Deutschlernen für Kinder aus ausländischen Familien?

Frau Müller: Spezieller Deutschunterricht für Kinder aus anderen Ländern wird in den Grundschulen angeboten, aber nicht während der Notbetreuung.

 

Frau Sonntag: Vielleicht wäre es in Zukunft möglich, die Schulen zu unterstützen, damit sie Förder- oder Lerngruppen anbieten zum Nacharbeiten bzw. Vertiefen von Unterrichtsstoffhnlich wie jetzt im SFZ), also eine vorausschauende Strategieentwicklung und Lösungsfindung r Hilfsangebote mit den Grundschulen der Stadt kommunizieren. Am Gymnasium wurden z. B. Schülerfördergruppen entwickelt.  

                 

Frau Sonntag: Werden auch in Forst alte Rechner zur Verfügung gestellt für Familien, die keinen besitzen? Solch eine Initiative ist ihr aus Cottbus bekannt.

Frau Müller: Dafür gibt es Förderprogramme, an denen sich die Stadt erfolgreich beteiligt hat. Leider führen Produktionsschwierigkeiten zu Lieferproblemen. Der Liefertermin für die Technik wurde von Dezember 2020 auf März 2021 verschoben. 160 Geräte konnten beantragt werden für sozial schwache Familien, die nachweislich keinen Rechner besitzen. Die Stadt als Schulträger wird in Verbindung mit den Schulen diese Geräte jeweils bis zum Schuljahresende ausleihen. Bei Abgabe von Altgeräten durch Privatpersonen r Schulen, müssten diese kostenfrei zur Nutzung eingerichtet werden. Dafür fehlen personelle Kapazitäten.

 

Frau Sonntag: Sind im SFZ, an der Oberschule oder den Grundschulen Rechner r diesen Nutzungszweck vorhanden? Frau Müller: Das SFZ hat einen Rechner. Die Schulen sind zurzeit geschlossen, so dass die Nutzung nicht möglich ist.